Kommunalwahlen

Die Fünf-Prozent-Hürde in Thüringen kann trotz der heutigen Verfassungsgerichtsentscheidung kippen. Dies erklärte FDP-Generalsekretär Patrick Kurth. Bündnis '90/Die Grünen hätten, so Kurth, einen Verfahrensweg gewählt, der auch aus Sicht der Liberalen wenig Aussicht auf Erfolg hatte. Der Antrag war bereits an der Zulässigkeit gescheitert, das Gericht habe deshalb nicht die Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Hürde an sich prüfen können. "Dies wird es aber beim FDP-Verfahren tun müssen", so Kurth, Die Liberalen hatten über den Verwaltungsrechtsweg geklagt. Das Verwaltungsgericht Weimar setzte das Verfahren aus, um vom Verfassungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit der Fünf-Prozent-Klausel prüfen zu lassen. "In Nordrhein-Westfalen führte genau dieser Weg zum Fall der Sperrklausel, Thüringen wird jetzt folgen!", zeigte sich Kurth zuversichtlich.

Den Weg des Organstreitverfahrens hätten sich die Grünen, so Kurth, sparen können. Bereits 2000 lehnte der Gerichtshof eine ähnliche Klage der DSU ab. Daher habe die FDP, nach Blick in die Urteile, den aussichtsreicheren Weg mit Ziel des Normenkontrollantrags gewählt. Über den Antrag ist bisher nicht entschieden worden.