Extremismus
Mehr Sorgfalt bei Extremistenabgrenzung
Mehr Sorgfalt bei Extremistenabgrenzung

Der Innenausschuss der Thüringer FDP hat davor gewarnt, im Kampf gegen Extremismus demokratische Grundrechte einzuschränken. Die Liberalen wehren sich insbesondere gegen Bestrebungen zur Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Man laufe Gefahr, heißt es in einem verabschiedeten Beschluss, auf diese Weise eine große Vielzahl nichtextremistischer Organisationen und Gruppierungen in ihren Rechten auf Darstellung ihrer Positionen und Meinungen zu schaden. "Maßnahmen gegen Extremisten dürfen nicht den Demokraten schaden", heißt es im Beschlusspapier.

Zudem verwahren sich die Liberalen gegen Begriffsvermengungen. Zwischen rechten und linken oder anderen politischen Positionen einerseits und rechtsextremen, linksextremen oder sonstigen Extrempositionen andererseits müsse in gebotener Schärfe unterschieden werden. "Die FDP wendet sich ganz entschieden dagegen, dass Rechts- oder Linksextremisten sich verharmlosend als Rechte oder Linke bezeichnen." . Noch gefährlicher sei es, wenn Demokraten diese Begriffsverschiebung übernähmen und bereits den Begriff Links oder Rechts als verfassungsfeindlich stigmatisieren.

Der Innenausschuss warnte darüber hinaus, sich mit den Positionen und dem Verhalten rechts- und linksextremer Parteien und ihrer Anhänger weit über deren tatsächliches Gewicht hinaus in der Öffentlichkeit zu befassen. "Gerade öffentlicher Druck und politische Panikmache nutzt extremen Parteien. Die NPD beispielsweise wird durch große Öffentlichkeitswirkung immens aufgewertet", sagte Generalsekretär Patrick Kurth im Ausschuss.

Bereits zu ihrem Landesparteitag im Frühjahr hatte die Thüringer FDP einen Grundsatzbeschluss zum politischen Extremismus gefasst. Darin hatte die Liberalen "Wachsamkeit und Objektivität" für den wehrhaften Staat gefordert. Ebenso wende sich die FDP gegen Extremismus jeder Art. Gleichzeitig müsse getrennt werden zwischen rein kriminellen Handlungen und politisch motivierten Straftaten.

Der Beschluss des LFA II