Stiftung für Kulturgüter wird diskutiert
Die FDP Fraktion im Thüringer Landtag
Die FDP Fraktion im Thüringer Landtag

Die im Zuge des 2. Weltkrieges verbrachten Kulturgüter - von russischer Seite auch als "Beutekunst" bezeichnet - sind Thema eines Vortrages, zu dem die FDP-Landtagsfraktion am morgigen Dienstag (23. März 2010) um 18.00 Uhr in den FDP-Fraktionssaal F 104 des Thüringer Landtages in der Jürgen-Fuchs-Straße 1 in Erfurt einlädt. Der anerkannte Stiftungsrechtler Professor Dr. Olaf Werner wird über die Idee der Gründung einer deutsch-russischen oder thüringisch-russischen Stiftung zur Verwaltung und Pflege des nach Ende des 2. Weltkrieges unter sowjetischer Besatzung insbesondere in Thüringen beschlagnahmten und in die damalige Sowjetunion verbrachten Kulturgutes referieren.

Während die von deutscher Seite während des 2. Weltkrieges geraubten Kulturgüter - soweit möglich und noch vorhanden - zurückgegeben wurden, ist der von Boris Jelzin bereits unterschriebene Vertrag zur Rückgabe deutscher Kulturgüter seitens der Duma nicht nur nicht genehmigt sondern durch ein Sperrgesetz für alle Zeiten verhindert worden. In dem Vortrag geht es darum, unterhalb des Duma-Beschlusses und der Regierungsebene, Wege zu eröffnen, die weitere bereits praktizierte individuelle Regelungen zulassen und anderseits die öffentliche Zugänglichkeit, Erhaltung und wissenschaftliche Bearbeitung des als Weltkulturerbes anerkannten Teils der beschlagnahmten Objekte notfalls auch unter finanzieller Beteiligung der deutschen Seite in einer oder mehreren gemeinsamen Stiftungen sicherstellen. So haben z.B. das historische Museum in Moskau und die Eremitage in St. Petersburg Bestände aus halbvergessenen Lagern geholt und für Ausstellungen präpariert. In unentdeckten Geheimlagern russischer Museen werden u.a. noch Bestände der Gothaer Bibliothek vermutet.

Zu dem öffentlichen Vortrag, der in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Liberalen Juristen Thüringens und dem Landesfachausschuss organisiert wird, sind Interessierte herzlich eingeladen. Zum Einlass in den Landtag ist lediglich ein gültiges Personaldokument mitzuführen.