Kommunale Finanzausstattung muss sich verfassungsgerichtlicher Prüfung unterziehen
Prof. Dombert (li.) vertritt die Klage der FDP
Prof. Dombert (li.) vertritt die Klage der FDP

Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag hat jetzt Klage gegen den Freistaat vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar erhoben. Mit dem Normenkontrollverfahren greifen die Liberalen die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Regelungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes an. Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Uwe Barth, wünscht sich vor allem eine Klärung der Rechtslage: "Uns geht es darum, den Kommunen Rechtssicherheit zu erstreiten und die Haushaltskontrolle des Parlamentes transparent und nachvollziehbar zu gestalten."

Es geht dabei im Kern um die Frage, in welcher Art und Weise die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vom Land zur Verfügung gestellten Mittel auf die insgesamt 951 Thüringer Städte und Gemeinden verteilt werden. Konkret kritisieren die Liberalen unter anderem das Fehlen einer so genannten Verbundquote, welche die Kommunen proportional an den Einnahmen des Landes teilhaben lässt. Eine solche Verbundquote gehört quasi zur Grundstruktur des kommunalen Finanzausgleichs und war bis 2007 auch in Thüringen noch fester Bestandteil der kommunalen Finanzausstattung. Einen weiteren Kritikpunkt bildet die Art und Weise, wie der Gesetzgeber die Ausgaben der Gemeinden auf ihre Angemessenheit hin bewertet hat. Hierzu wurde bei den Kosten für die Pflichtaufgaben eine so genannte Korridorbereinigung vorgenommen, bei der die ermittelten Durchschnittskosten rechnerisch um "Ausreißer" nach oben und nach unten bereinigt werden. In verfassungswidriger Weise wurde den rechtlichen Unterschieden zwischen der Durchführung staatlicher Auftragsangelegenheiten und freiwilligen sowie pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben in keiner Weise Rechnung getragen.

Ausgangspunkt der Problematik ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 2005. Das seinerzeit durch den heutigen CDU-Innenminister Prof. Dr. Peter Huber im Auftrag der damals oppositionellen SPD-Fraktion erstrittene Grundsatzurteil erklärte den damaligen Finanzausgleich in weiten Teilen für verfassungswidrig und zwang den Landesgesetzgeber zu einer umfassenden Neukonzeptionierung. Die daraufhin geschaffenen Neuregelungen setzen den Willen der Verfassungsrichter jedoch nur ungenügend um, ist sich auch der Fraktionsvorsitzende Uwe Barth sicher: "Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben sehr zum Leidwesen der Kommunen bis heute noch nicht erledigt. Paradox ist auch, dass wir mit der Klage im Grunde das verteidigen müssen, was der jetzige Innenminister einmal erstritten hat."

Die in derselben Frage erhobene Verfassungsbeschwerde dreier Thüringer Kommunen wurde mit Urteil vom 18. März dieses Jahres aus formalen Gründen ohne inhaltliche Prüfung zurückgewiesen. Diese inhaltliche Prüfung wird nun im Wege des angestrebten Normenkontrollverfahrens möglich sein. Verfahrensbevollmächtigter dieses Verfahrens ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert aus Potsdam, der bis 2009 in Brandenburg selbst Verfassungsrichter war.

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