Windräder in Nachbars Garten?
Heinz Untermann, MdL
Heinz Untermann, MdL

"Ich bin sehr besorgt, dass die Koalition die Rechte der Grundstückseigentümer nicht ausreichend schützt", stellt der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Heinz Untermann (FDP), fest. Hintergrund ist die im Ausschuss diskutierte Thüringer Bauordnung. Die Landesregierung habe einen Antrag zur Verfahrensfreiheit beim Bau von Solaranlagen und Windenergieanlagen eingebracht. Untermann kritisiert, dass nach dem Willen der Koalition künftig Windenergieanlagen bis zu zehn Metern Höhe und einem Rotordurchmesser bis zu drei Metern nur in reinen Wohngebieten und im Außenbereich einer Baugenehmigung bedürfen sollen. Dorf- und Mischgebiete, in denen Wohn- und Geschäftshäuser stünden, seien davon ausgenommen. Mit möglicherweise schwerwiegenden Auswirkungen für die Bewohner: "Das bedeutet im Endeffekt, dass ohne Einverständnis der Nachbarn ein bis zu zehn Meter hohes Windrad aufgestellt werden kann. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind da doch vorprogrammiert", befürchtet Untermann. "Dann haben die Gerichte viel zu tun". Diese Bedenken hätten auch zahlreiche Verbände und Vereine in der schriftlichen Anhörung deutlich formuliert. "Aber ganz offensichtlich hat man sie einfach ignoriert. Wozu die Anhörung dann überhaupt stattgefunden hat, ist mir nicht klar". Natürlich sei auch er für eine Förderung erneuerbarer Energien und für vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, so Untermann. Deshalb beinhalte der Alternativvorschlag der FDP eine Verfahrensfreiheit beim Bau von Windanlagen, die sich aber auf Industrie- und Gewerbegebiete beschränke. "Was wir im Vorschlag der Koalition vermissen, ist ein ausreichender Schutz der Rechte der Grundstückseigentümer. Die Koalition sollte den Vorschlag in dieser Hinsicht dringend überarbeiten", fordert Untermann abschließend.

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