Bundestag beschließt Steuervereinfachungsgesetz
Generalsekretär Patrick Kurth, MdB
Generalsekretär Patrick Kurth, MdB

Der Deutsche Bundestag hat heute das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Das teilte der Thüringer Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth (FDP) mit. Damit würden die Bürgerinnnen und Bürger in finanzieller und in bürokratischer Hinsicht entlastet, so Kurth. "Statt jährlich den Kampf mit den Formularbergen aufzunehmen, müssen die Bürger ihre Zahlen auf vorausgefüllten Steuerformularen nur noch prüfen. Dabei müssen typische Angaben, die den Finanzbehörden bereits vorliegen, nicht mehr eingetragen werden", erläutert Kurth.
Weiter könne die Einkommensteuererklärung künftig wahlweise auch nur noch alle zwei Jahre abgegeben werden. Die Berechnung der Entfernungspauschale werde mit dem Gesetz vereinfacht, ebenso wie die Berechnung des Kindergeldes oder die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge.

Finanziell profitieren die Bürgerinnen und Bürger laut Kurth auch von der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro. Unternehmen werden durch den Verzicht auf viele Detailregelungen und schriftliche Belege jährlich um rund vier Milliarden Euro an Bürokratiekosten entlastet. "Das Steuervereinfachungsgesetz steht für einen Paradigmenwechsel in der Finanzpolitik. Zum ersten Mal werden die Steuergesetze für die Bürgerinnen und Bürger vereinfacht, nicht für die Finanzverwaltung", so der Generalsekretär der Thüringer Liberalen abschließend.

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