Gewissensentscheidung PID im Bundestag

Im Deutschen Bundestag stand heute die abschließende Beratung über die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) auf der Tagesordnung. "Das ist eine absolute Gewissensentscheidung", meint der Thüringer Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth (FDP). An ihr zeige sich auch, wie das deutsche Parlament über Fraktionsgrenzen hinweg zusammenarbeite. Der sonst übliche Fraktionszwang wurde für die Entscheidung aufgehoben. Fraktionsübergreifend wurden insgesamt drei unterschiedliche Gesetzesentwürfe zu dem Thema in den Deutschen Bundestag eingebracht. Kurth war zusammen mit unter anderem Ulrike Flach (FDP), Peter Hinze (CDU) und Iris Gleicke (SPD) Antragssteller für den Gesetzesentwurf, der Gentest an Embryonen in engen Grenzen zulassen will und letztlich die Mehrheit der Stimmen erhielt. Damit soll Rechtssicherheit für die betroffenen Paare und die Ärzte hergestellt werden. "Ich habe aber auch großes Verständnis für die anderen Argumente. Bei einem so elementaren Thema eine Entscheidung zu treffen ist nicht einfach", zeigt sich Kurth nachdenklich. Er gibt zu bedenken, dass es ein explizites Verbot der PID einschlägig vorbelasteten Paaren praktisch unmöglich mache, eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen.

Neben verfassungsrechtlicher Bedenken stünde dies dann auch im Widerspruch zu der Möglichkeit der Frau, bei einem im Wege einer Pränataldiagnostik festgestellten schweren genetischen Schaden des Embryos und bei Vorliegen der medizinischen Indikation die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Deshalb plädierte der Abgeordnete dafür, dass die PID in Ausnahmefällen zulässig sein soll. "Bei der Abwägung zwischen den Ängsten und Nöten der Betroffenen und ethischen Bedenken wegen der Nichtimplantation eines schwer geschädigten Embryos trifft der von mir mit eingebrachte Gesetzentwurf eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Frau", so Kurth abschließend.
Auch Jenas Ex-OB Peter Röhlinger war Mit-Antragsteller für den Gesetzesentwurf, der Gentest an Embryonen in engen Grenzen zulassen will. "Die Entscheidung sollte nicht der Staat, sondern die betroffene Familie treffen — denn sie trägt am Ende doch auch die Verantwortung und Sorge für das Kind." PID könne viel Leid ersparen, so Röhlinger.

Zur Seite von Patrick Kurth, MdB