FDP fragt nach Überwachungsmöglichkeiten durch die Thüringer Polizei
Innenpolitischer Sprecher Dirk Bergner, MdL
Innenpolitischer Sprecher Dirk Bergner, MdL

Zu Recht wacht unsere Polizei nicht immer offensichtlich über unsere Sicherheit. Das Thüringer Polizeiaufgabengesetz (ThürPAG) erlaube der Thüringer Polizei heimliche Ermittlungen und Überwachungen, erklärt Bergner. "Bei heimlichen Ermittlungen und Überwachungen sind auch immer die Grundrechte der Betroffenen zu wahren", erläutert der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dirk Bergner. Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung entstünden immer neue Kommunikationsmittel. Trotzdem dürften die bestehenden Voraussetzungen für Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen nicht einfach über Bord geworfen werden, warnt Bergner. Welche Befugnisse und welche technischen Möglichkeiten der Thüringer Polizei zur Verfügung stehen, will Bergner in einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung wissen.

Ebenfalls ist die Frage entscheidend, wie mit diesen Daten umgegangen wird. Wenn in anderen Bundesländern unbekümmert massenhaft Daten aus dem privaten Bereich erhoben werden, ist das besorgniserregend. Auch dann, wenn sie hinterher gelöscht werden". Eine willkürliche Datensammlung durch die Behörden dürfe es nicht geben, so der Liberale weiter. "Erst wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, darf mit einer Überwachung begonnen werden. Nicht anders herum", fordert Bergner. Die Behauptung, mit massivem Datensammeln könne man präventiv etwas für die Sicherheit der Bürger tun, weist Bergner entschieden zurück: "Damit greift man in die Freiheitsrechte der Bürger ein. Sicherheit auf Kosten der Freiheit, das hat noch nie funktioniert", erinnert Bergner. "Die Vorschriften des Polizeiaufgabengesetz dienen der Gefahrenabwehr und der Verhütung von Straftaten, aber es droht auch immer eine Verletzung des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung", warnt Bergner abschließend.

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