Pettition
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Karlheinz Guttmacher

Der FDP-Abgeordnete Dr. Karlheinz Guttmacher, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, befindet sich derzeit bei der Konferenz des Internationalen Ombudsmann-Instituts (IOI) in Quebec, Kanada. Die Tagung, die alle vier Jahre stattfindet, begann am 7. September und wird am morgigen Freitag enden. Rund vierhundert Ombudsleute, Bürgerbeauftragte und einige wenige Parlamentarier aus nahezu einhundert Staaten nehmen an der Tagung teil.

In diesem Jahr wurde unter anderem das deutsche Petitionsrecht in den Mittelpunkt gerückt. "Wir Deutschen sind in Sachen Petitionen im internationalen Vergleich Exoten.", sagte Guttmacher heute in Quebec. In einer Arbeitgruppe stellte er die Vorzüge des deutschen Petitionswesens hervor. Das Petitionsrecht sei jedem Bürger verfassungsrechtlich garantiert. Die Bundesrepublik verfüge über einen institutionalisierten verfassungsmäßig verankerten Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag. Dieser habe Prüfungsrechte gegenüber der Regierung. "Der Ausschuss arbeitet effektiv und hat - bei jährlich zwischen 15.000 bis 20.000 Eingaben - das Vertrauen der Bevölkerung. Wir sind damit in einer glücklichen Lage.", so Guttmacher. Die Tagung des IOI habe gezeigt, dass im internationalen Vergleich das deutsche Petitionsauswesen mit seiner parlamentarischen Kontrolle eine Ausnahmestellung einnehme. "Die wenigsten Länder haben ein solches Gremium im Parlament eingesetzt."

Die Tagung hätte gezeigt, so Guttmacher zusammenfassend, dass in allen Teilen der Welt Bürgerbeauftragte und Ombudsleute mit großem Engagement versuchten, den Menschen in ihrem täglichen Umgang mit öffentlichen Institutionen zu unterstützen. "Die Konferenz stärkte den vielen engagierten Ombudsleuten in aller Welt und gerade auch in den ärmeren Länder ohne gesicherte demokratische Strukturen den Rücken. Sie sollten in ihren Anstrengungen nicht nachlassen, empfahl die Konferenz. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses wollen deshalb die internationalen Kontakte intensivieren und das Petitionsrecht weiter stärken.

Auf dieser Grundlage bleibt der Deutsche Bundestag nach der diesjährigen Vollversammlung des IOI in Quebec auch die nächsten vier Jahre Mitglied des IOI. Er wird dabei durch den Vorsitzenden des Petitionsausschusses vertreten.