FDP-Obmann des Bundestags-Untersuchungsausschusses besucht Jena
Hartfrid Wolff, MdB und Peter Röhlinger, MdB
Hartfrid Wolff, MdB und Peter Röhlinger, MdB

Über Ursachen und Maßnahmen zur Verhinderung rechtsextremistischer Aktivitäten hat sich das Mitglied des Bundestages-Untersuchungsausschusses zum Rechtsterror, Hartfrid Wolff, in Jena informiert. "Jena hat aus der Situation in den 90ern viel gelernt", sagte der FDP-Politiker, der auf Einladung von MdB Dr. Peter Röhlinger in die Saalestadt gekommen war. Wolff traf sich unter anderen mit dem Träger des Stadtprogrammes gegen Rechtsextremismus (KoKont), städtischen Behörden, dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Thomas Nitzsche, sowie Jugendpfarrer Lothar König. Es stelle sich nun die Frage, wie man dieses Wissen auch in anderen Regionen nutzen könne. "Wir können den Kampf gegen politischen Extremismus nicht nur dem Staat überlassen", ergänzte Röhlinger. Vielmehr müsse die Zivilgesellschaft gestärkt werden. Einigkeit bestand bei den beiden FDP-Politikern in Sachen NPD-Verbot. "Ich halte es für politische Symbolpolitik zum Beginn der Aufklärung nach einem Parteienverbot zu rufen. Wer das jetzt macht, riskiert ein Scheitern des Verfahrens", so Wolff.

Durch ein Verbot würde "lediglich die Partei-Hülle getroffen, nicht das Denken". Röhlinger mahnt: "Wir, die wir in der DDR für freie Wahlen auf die Straße gegangen sind, dürfen doch nicht die ersten seien, die nach einem Parteienverbot rufen." Wichtig sei vielmehr die offene Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner.

Hartfrid Wolff betonte, dass der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages kein "Kampfinstrument der Opposition" sei. Vielmehr ginge es darum, aufzuklären und dann die Prävention zu verstärken. "Es darf nicht noch einmal so sein, dass es durch die mangelhafte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu einer Schutzlücke in Deutschland kommt", sagte Wolff mit Blick auf die oftmals mangelhafte Kooperation der Verfassungsschützer und Polizeistellen. Er wies darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Regelung der Kooperation der Sicherheitsbehörden von Bund und Land alleine beim Bund liegen, warnte allerdings auch vor voreiligen Schlüssen.