Bürger können 30 Jahre zur Kasse gebeten werden
Innenpolitischer Sprecher Dirk Bergner, MdL
Innenpolitischer Sprecher Dirk Bergner, MdL

Gegen die Stimmen der FDP-Fraktion hat die CDU/SPD-Koalition heute eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach der Bürger bis zu 30 Jahre nach einer Baumaßnahme noch zu einem Beitrag herangezogen werden könnten. "Sie schaffen mit der Übergangsfrist bis Ende 2021 eine Ausnahmeregelung, mit dem Ziel, den Bürgern das Geld solange wie möglich aus den Taschen zu ziehen", erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP, Dirk Bergner. Mit der Gesetzesänderung sollte eigentlich eine verfassungswidrige Regelung zur Festsetzungsverjährung beseitigt werden. "Wir haben aber Bedenken, dass dieses Gesetz verfassungsrechtlich sauber und rechtssicher ist", sagte Bergner, der auch justizpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist.

Die Liberalen hatten zudem eine weitere Regelung in dem Gesetz kritisiert und deshalb die Streichung der Passage gefordert. Nach der bisherigen Gesetzeslage konnte der Beitragszahler noch seine Vorausleistung zurückverlangen, wenn der planmäßige Anschluss nicht bis sechs Jahre nach Fertigstellung der Anlage erfolgt ist. Das hat die Regierungskoalition jetzt mit ihrer Mehrheit im Parlament geändert. "Die Bürger könnten so für nicht erbrachte Leistungen zur Kasse gebeten werden", kritisiert Bergner. Der Beitragszahler werde so behandelt, als ob die Teileinrichtung schon eine betriebsfertige Anlage sei. "Ein Unding", befindet Berger, der von Beruf Bauingenieur ist. Bei jeder üblichen Baumaßnahme werde nach Fertigstellung abgerechnet. Hier würde es ermöglicht, die vom Bürger vorausgeleisteten Beiträge zeitlich unbeschränkt zu behalten, ohne dass die Fertigstellung der Maßnahme absehbar sei. Eine solche Regelung hält der FDP-Justizpolitiker deshalb wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz für rechtlich bedenklich und für kaufmännisch unsolide.

"Gerade die Grundstückseigentümer im ländlichen Bereich werden wegen des großen Nachholbedarfs beim Straßen- und Abwasseranlagenbau schon besonders durch Kommunalabgaben belastet. Dann haben sie auch ein Recht auf die entsprechenden Leistungen", so Bergner, der selbst ehrenamtlicher Bürgermeister in Hohenleuben ist, abschließend.

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