Beschränkung der Aufzeichnungs- und Meldepflichten sind unzureichend
Thomas L. Kemmerich
Thomas L. Kemmerich

"Bürokratievorschriften zum Mindestlohn gefährden die Arbeitszeitflexibilität und das Vertrauen", kritisiert Thomas L. Kemmerich, Bundesvorsitzender des Liberalen Mittelstands. "Wir brauchen Rechtssicherheit, wenn wir unseren Angestellten Möglichkeiten wie Home Office einräumen. Gerade die Arbeitszeit- und Arbeitsplatzflexibilität sind massiv gefährdet, weil wir die Arbeitszeit dann nicht mehr genau dokumentieren können. Was passiert denn, wenn mir ein Arbeitnehmer mal abends eine E-Mail sendet? Ist das dann dokumentationspflichtige Arbeitszeit? Und was ist, wenn diese drei Minuten nicht genau dokumentiert wurden? Steht dann gleich der Zoll vor der Tür? Wenn ich das nicht weiß, dann kann ich meinen Angestellten keine Freiräume mehr einräumen", so Kemmerich, in dessen Unternehmen 230 Beschäftigte arbeiten. "Das Mindestlohngesetz untergräbt systematisch das Vertrauen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dem Arbeitgeber wird pauschal unterstellt, durch längere Arbeitszeiten den Mindestlohn unterwandern zu wollen, während er gleichzeitig genau kontrollieren muss, dass durch Beschäftigte nicht zu viel abgerechnet wird. Das nimmt uns jede Flexibilität, sät Misstrauen und Zwietracht", so Kemmerich.

Des Weiteren beanstandet Kemmerich, dass die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung nicht nur ein sprachliches Ungetüm sei, sondern vor allem handwerklich schlecht gemacht wurde. Unternehmen und Verbände hätten frühzeitig gewarnt, dass sich das Mindestlohngesetz zu einem bürokratischen Monstrum auswachsen würde, weil Arbeitszeiten durch die Arbeitgeber bis ins Detail dokumentiert und nachgewiesen werden müssen, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, den Mindestlohn umgehen zu wollen. Die Verordnung zeige, dass die Botschaft im Arbeitsministerium angekommen sei, aber man sei nicht bereit gewesen, Unternehmer wirklich zu entlasten. "Die Einkommensgrenze für die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit muss deutlich unter 2000 Euro abgesenkt werden, nur in diesem Bereich können Arbeitnehmer realistischerweise vom Mindestlohn betroffen sein", fordert der mittelständische Unternehmer.

"Die Dokumentationspflichten müssen weiter begrenzt, Minijobber gänzlich ausgenommen und Lösungen zum Erhalt von Arbeitszeit- und Arbeitsplatzflexibilität gefunden werden", kommentiert Kemmerich die nun spürbaren Auswirkungen des Mindestlohnes seit 1. Januar 2015. "Die Einschränkung der bürokratischen Vorschriften zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns, die kurz vor der Angst Ende des vergangenen Jahres vom Kabinett beschlossen wurden, ist absolut unzureichend. Das jetzige Aufheulen der CDU und CSU ist unglaubwürdig - sie hatten es in der Hand! Betriebe werden dadurch nicht entlastet, die Bürokratie wächst uns als Unternehmer schon heute über den Kopf", so Kemmerich abschließend.

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