Nachdem die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Weimar zur Kreisumlage 1996 der Stadt und dem Landkreis Nordhausen vorliegt, ist bereits die Deutungshoheit über das Urteil entbrannt.

"Wenn Frau Oberbürgermeisterin Rinke aus der Entscheidung eine Forderung der Stadt an den Landkreis von mehr als 2 Millionen Euro herleitet, Frau Krauth aber "lediglich" von 300.000 Euro durch den Kreis an die Stadt zu erstattende Zahlungen ausgeht, scheint der von allen Seiten sehnlichst herbeigesehnte Frieden in unserer kommunalen Familie durch die Entscheidung noch lange nicht hergestellt.

In diesem Fall muss sich der Landkreis alle Optionen offen halten", so Franka Hitzing, Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion, wörtlich. Liest man die Presseerklärung des Oberverwaltungsgerichts, so ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis könnte offensichtlich auch noch eine Nichtzulassungsbeschwerde bis zum 18. Januar beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Eine Kreistagssitzung am 20. Januar wäre dann aber zu spät. "Die Landkreisspitze sollte noch einmal über eine Vorverlegung und dann fristgerechte Einladung zur nächsten Kreistagssitzung beraten". Ausdrücklich begrüßt Franka Hitzing Überlegungen im Landratsamt, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes auf der Internetseite zu veröffentlichen. Transparenz sei gegenüber den Bürgern das Gebot der Stunde. Die FDP Fraktion erhofft sich in der Kreistagssitzung bereits auch Informationen des Landrats über Regressforderungen des Landkreises gegenüber dem Freistaat Thüringen. Die Landkreisspitze hatte immer wieder betont, dass die streitigen Berechnungen in den Kreisumlagen zum Teil auf Vorgaben des Landes beruhten.