"Die jüngsten Beschlüsse der Großen Koalition in Berlin können weitreichende Konsequenzen für alle Bereiche der deutschen Gesellschaft haben." sagt der FDP-Landtagskandidat Manuel Thume.

Zunächst stellt der Liberale klar, dass natürlich eine faire Bezahlung an Arbeitnehmer erfolgen müsse. Der von den Arbeitgebern gezahlte Lohn müsse aber zuvor erwirtschaftet werden. Der genannte Mindestlohn von 8,50 Euro liege wesentlich höher als z. B. in Großbritannien. Dort habe man auch bei der Einführung mit viel niedrigeren Lohnhöhen begonnen.
Nicht ohne Grund befürchteten Wirtschaftswissenschaftler durch die schlecht gemachte Einführung des Mindestlohnes den Verlust von 900.000 Arbeitsplätzen in Deutschland. In Frankreich läge der Mindestlohn zwar noch höher als von der Bundesregierung angestrebt.

Alle Wissenschaftler seien sich aber einig, dass der überhöhte Mindestlohn ein Grund dafür wäre, dass Frankreich eine wesentlich höhere Jugendarbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit bei gering qualifizierten Bewerbern habe als zurzeit noch Deutschland. Dieses trotz Lohnsubvention an die französischen Betriebe von 20 Milliarden Euro jährlich. Ein zu hoher Mindestlohn sei zutiefst unsozial, da er dauerhaft für gering Qualifizierte jeglichen Zugang zum Arbeitsmarkt versperre.

Die Einführung des Mindestlohns werde sich auch im Bereich der Berufsausbildung negativ auswirken, da für viele Heranwachsende das kurzfristige höhere Einkommen aus ungelernter Arbeit attraktiver wäre als eine niedrigere Ausbildungsvergütung mit einem in Folge höherem Arbeitseinkommen und auf Dauer wesentlich besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. "Die Berufsausbildung wird nicht mehr attraktiv. Hier hat die sozialdemokratische Bundesregierung zu kurz gedacht. Wir gefährden das, worauf wir immer stolz sein konnten - unser duales Ausbildungssystem." führt Thume aus.

"Man sollte nicht dem Trugschluss aufsitzen, dass die Bundesregierung dies aus Fürsorge für die Menschen tut. Vielmehr steckt dahinter neben verklingendem Wahlkampfgetöse natürlich auch die Hoffnung auf Mehreinnahmen aus der Lohnsteuer und den Sozialabgaben. Etwa 40.000 Alleinstehende Vollzeitarbeitnehmer in Deutschland erhalten zur Zeit Aufstockungsleistungen durch Jobcenter.

Selbstverständlich sollen Arbeitnehmer ein Einkommen haben, von dem sie auch leben können. Doch es ist der falsche Weg, dies mit bundesweit einheitlichem Mindestlohn in allen Branchen vorzuschreiben. Das hat den faden Beigeschmack der sozialistischen Planwirtschaft. Die Mieten und Lebenshaltungskosten in München und Nordhausen sind auch nicht die gleichen." so Manuel Thume weiter. Wichtig wäre, dass endlich, wie von den Gewerkschaften und der FDP lange Zeit gefordert, die Lohnsteuergrenzen angehoben würden und ein Fortbildungs- und Qualifizierungsoffensive für geringqualifizierte Arbeitskräfte zielgerichtet auf den regionalen Arbeitsmarkt ausgerichtet erfolge.

Ein weiterer Beschluss zum Thema "Mietpreisbremse" erzeugt ebenfalls Bedenken bei dem Liberalen: "Mit dieser planwirtschaftlichen Maßnahme werden etliche Vermieter und Eigentümer in Schwierigkeiten geraten. Durch die steigenden Kosten für Handwerker und Dienstleistungen, welche dann auch durch den Mindestlohn hervorgerufen werden, können die Erstellungs- und Sanierungs-/Modernisierungskosten mit den Mieten nicht mehr gedeckt werden oder reichen gerade so. Dann werden die Finanzämter ganz schnell dem Eigentümer unterstellen, dass er keine Gewinnerzielungsabsichten hat und verlangen von ihm Steuern zurück. Hinzu kommt, dass viele notwendige Sanierungs- und Renovierungsarbeiten nicht mehr ausgeführt werden können. Dann erleben wir den Verfall von Wohnungen." sagt Manuel Thume, der auch für den Nordhäuser Stadtrat und Kreistag kandidiert.

"Um unseren Bürgern erschwinglichen Wohnraum zu ermöglichen, dürfen wir nicht dem Vermieter vorschreiben, was er für eine Miete nehmen darf, sondern lösen das Problem nur, wenn wir dafür sorgen, dass dort wo Wohnungen fehlen neue gebaut werden und somit neuer Wohnraum geschafft wird. Dazu bedarf es natürlich auch einer Entbürokratisierung in den Verwaltungen, denn einige Vorschriften, z. B. beim Denkmalschutz, werden nicht wirklich zielführend angewandt. Hier müssen wir potenziellen Investoren entgegen kommen, damit nicht wertvolle Bausubstanz zerfällt und Investitionen in Mietwohnungsbau unterbleiben." so Manuel Thume abschließend.