Besten Dank für die Unterstützung der FDP Thüringen!

Bitte den Spendenbetrag auf unser Konto bei der Kreissparkasse Nordhausen IBAN DE78 8205 4052 0033 0077 59 mit Verwendungszweck SPENDE überweisen. Für die Zusendung derSpendenquittung benötigen wir auf der Überweisung noch Name und Anschrift !

Danke

Zu Ihrer Information: Spenden an eine Partei werden steuerlich als Zuwendungen (dazu gehören auch Mitgliedsbeiträge) zusammengefasst. Geltend gemacht werden können steuerlich:

Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind. Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EStG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EStG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres (nach Spendeneingang) zu.