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Mit Erleichterung hat die Landes-FDP Thüringen die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaft aufgenommen. "Damit besteht endlich die Möglichkeit,
daß gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowohl gesellschaftlich wie auch
rechtlich anerkannt werden", so der Landesvorsitzende Dr. Karl-Heinz
Guttmacher.

Nicht nachvollzogen werden können jedoch die nunmehrigen Äußerungen des
Justizministers Birkmann, daß das Ergänzungsgesetz zum
Lebenspartnerschaftsgesetz im Bundesrat von der CDU blockiert werden
soll. "Damit zeigt die CDU wieder einmal, daß die Intoleranz für die
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft in dieser Partei tief
verwurzelt ist und es somit mehr als schwierig ist, mit der Landes-CDU
innovative und zukunftsorientierte Politik zu gestalten", so der
stellv. Kreisvorsitzende der FDP Jena Andreas Wiese.

Die Landes-FDP Thüringen verkennt nicht, daß der Gesetzgeber in Artikel
6 des Grundgesetzes die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des
Gesetzes gestellt hat. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht
treffenderweise ausgeführt, daß das Lebenspartnerschaftsgesetz mit
Artikel 6 Grundgesetz so nicht, wie von den unionsregierten Ländern
geschehen, zu vergleichen ist. Der Senat führte diesbezüglich aus, das
wäre, als wenn man Äpfel und Birnen vergleichen würde.

Das Partnerschaftsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um der jahrelangen
Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen entgegenzutreten.
Die Partner einer heterosexuellen Beziehung haben selbständig die
Möglichkeit, inwieweit sie im Rahmen einer Ehe besonderen Gesetzschutz
wählen wollen oder nicht. Dies war über Jahrzehnte für die
gleichgeschlechtliche Beziehung nicht möglich, vielmehr wurde von
vornherein ausgeschlossen, daß eine solche Beziehung einem besonderen
Schutz unterliegen darf.
Die jetzige Klarstellung des Bundesverfassungsgerichtes, daß das
Lebenspartnerschaftsgesetz mit Artikel 6 des Grundgesetzes im Einklang
steht, und die neuerliche strikte Weigerung der unionsgeführten Länder,
der Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zuzustimmen, zeigt, daß
eine konservative Regierung nicht in der Lage ist, Liberalität
durchzusetzen. Man kann dies auch als Arroganz der Macht bezeichnen, da
es lediglich die konservativ alleinregierten Bundesländer, Bayern,
Sachsen und Thüringen gewesen sind, die das Normenkontrollverfahren
gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz beim Bundesverfassungsgericht
anhängig gemacht haben und darüber hinaus, obwohl das
Bundesverfassungsgericht die eingelegte Normenkontrollklage abgewiesen
hat, diese Bundesländer weiterhin nicht bereit sind, die im Rahmen einer
demokratischen Entscheidungsfindung getätigten Lösungen umzusetzen. Die
nunmehr bereits angekündigte Blockade im Bundesrat gegen das
Ergänzungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz zeigt, daß insbesondere
konservative alleinregierte Länder nicht in der Lage sind, die
dringenden Reformen durchzusetzen, geschweige denn zu diskutieren.

Die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes war zwingend und
dringendst erforderlich. Die seitens der CDU regierten Länder geführte
Argumentation, die Ehe zwischen Mann und Frau sei auf dauerhaftes
Zusammenleben angelegt, erscheint bei den immer höher werdenden
Scheidungsraten schon eher als Hohn. Es sind zwingend erforderlich, daß
der Gesetzgeber Partnern, welche sich dazu entschließen, auf Dauer
gemeinsam durchs Leben zu gehen, entsprechende Rechte einräumt. Daß die
Landesregierung des Freistaates Thüringen weiterhin erwägt, für die
entsprechende Zeremonie lediglich das Landesverwaltungsamt Weimar zur
Verfügung zu stellen, läßt erkennen, wie ernsthaft die Landesregierung
die angekündigte Umsetzung vorantreiben will.


24.07.2002 Landespressesprecher