Das Urteil war eindeutig: Inhaltlich und formal nicht haltbar, so bewertete das Landgericht in der vergangenen Woche die fristlose Kündigung der beiden Stadtwerke-Chefs (TLZ berichtete).
Die Stadt hat den Prozess verloren, könnte nun in Berufung gehen. Bevor nun der Werksausschuss der Stadtwerke am 1. Oktober tagt, möchte die CDU-Fraktion noch einmal den öffentlichen politischen Diskurs in der Aktuellen Stunde, heute im Stadtrat. ,,Für uns ist klar: Die Stadt darf nicht in Berufung gehen.
Wir müssen weiteren finanziellen Schaden abwenden", erklärt Michael Panse. Ein Schlussstrich sei auch erforderlich, um dem Ruf des Vorzeigeunternehmens Stadtwerke nicht weiter zu schaden.
Sollte sich abzeichnen, dass die SPD den Gerichtsstreit weiterführen wolle, verlange seine Fraktion eine Sondersitzung des Stadtrats.
Das Urteil nicht teilen können die Parteigenossen von OB Andreas Bausewein: Für ihn sei das Vertrauen in jedem Fall erschüttert, sagt der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Frank Warnecke. Einen finanziellen Schaden für die Stadt sehe er gar nicht, da der neue Geschäftsführer aus dem Unternehmen selbst stamme, die Gehälter der beiden Ex-Geschäftsführer auch ohne die Kündigungen zu zahlen gewesen wären und Pensionsansprüche bereits bestanden.

Eine Berufung nicht mittragen würden dagegen auch Grüne, Linke und Freie Wähler mit jetzigem Kenntnisstand sei die fristlose Kündigung ein Fehler gewesen. ,,Die gesamte juristische Vorarbeit seit Mai 2009 halte ich mittlerweile für hanebüchen", formuliert es André Blechschmidt von der Fraktion der Linken. Dies laste er dem Rechtsamt an. Trauriger Höhepunkt sei das Gutachten aus Frankfurt, das suggeriert habe, die Untreuevorwürfe seien gerechtfertigt. ,,Als Ehrenamtler haben wir uns darauf verlas sen, zumal staatsanwaltschaftliche Ermittlungen liefen."

Wie die Staatsanwaltschaft mit ins Boot kam, fragt sich Thomas Kemmerich (FDP) Zumindest die Aufarbeitung der Geschehnisse ist für ihn noch nicht abgeschlossen.
,,Ich bezweifle, dass das Rechtsamt gründliche Arbeit geleistet hat", so Kemmerich.
Obwohl das kommunale Recht es nicht vorsehe, sei ein Untersuchungsausschuss eine gute Idee, sofern es dafür eine juristische Grundlage gebe.

22.09.2010 Thüringische Landeszeitung (TLZ)