Gesetz zur Früherkennungsvorsorge novellieren
Gesundheitspolitischer Sprecher Marian Koppe, MdL
Gesundheitspolitischer Sprecher Marian Koppe, MdL

Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag fordert eine Novellierung des Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen (ThürFKG). "So richtig und wichtig die Intention des Gesetzes ist - die gesundheitliche Vorsorge für Kinder zu stärken - so schlecht ist es letztlich gemacht", sagt der gesundheitspolitischer Sprecher Fraktion Marian Koppe. Durch die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP sieht sich der liberale Landtagsabgeordnete in seiner Kritik bestätigt. Dem FDP-Gesundheitsexperten liegen zahlreiche Beschwerden von Eltern und Ärzten vor, die auch bereits länger dem Ministerium bekannt sein dürften.

"Die Liste der Kritikpunkte ist lang und umfassend und wird auch nach Studium der Antworten der Regierung nicht kürzer", so Koppe. Ein wesentlicher Kritikpunkt: Kinderärzte bekommen den bürokratischen Aufwand für das Meldesystem nicht vergütet - anders als beispielsweise in Sachsen. Dort würde das Verfahren pro Fall mit 3,50 Euro abgegolten. "In Thüringen gibt es gar nichts. Damit sind bisher über 1.000.000 Euro Ausfall in den Thüringer Arztpraxen aufgelaufen", rechnet Koppe vor. Ganz abgesehen vom Verdienstausfall aufgrund der verspäteten Versendung der Erinnerungsschreiben, die die Ärzte zudem beklagen. Ebenso wenig bekämen auch die Landkreise den Mehraufwand der Jugendämter für die Umsetzung des ThürFKG vergolten. "Auch hier spart das Land Kosten auf dem Rücken anderer", so Koppe. Dies habe offenbar auch der Thüringer Landesrechnungshof in einem Gutachten festgestellt. "Es ist verwunderlich, dass das Gutachten trotz Übersendung an das Thüringer Gesundheitsministerium im September 2012 dem Parlament noch immer nicht vorliegt", kritisiert Koppe.

Auch die Entwicklung der Teilnahmequote an den Früherkennungsuntersuchungen spräche gegen die Beibehaltung des jetzigen bürokratischen Meldesystems. "Die Teilnahmezahlen sind mit knapp 96 Prozent seit Inkrafttreten des ThürKG zwar konstant hoch, was aber weniger am Gesetz und dem Meldesystem, als vielmehr an der Fürsorge der Thüringer Eltern liegt. Das bestätigt uns die Landesregierung in ihrer Antwort auch", so Koppe. Schließlich schreibt die Landesregierung auf die Frage, wie viele Untersuchungen tatsächlich aufgrund der Erinnerung durch das Meldesystem durchgeführt worden seien, dass sich dies aus den Daten nicht ersehen lasse. "Denn diejenigen, bei denen tatsächlich das Kindeswohl gefährdet sein könnte, werden wohl kaum mit diesem sanktionslosen Instrument ihre Kinder den Ärzten vorstellen", befürchtet Koppe, "zumal die Verhinderung von Misshandlung schließlich originäre Aufgabe der Jugendämter ist". Er mahnt daher eine schnelle Debatte um die Verbesserung von Schutzmaßnahmen für Kinder an. "Dazu müssen aber endlich alle Daten auf den Tisch. Insbesondere der Rechnungshofbericht muss uns Parlamentariern zugänglich sein", fordert Koppe und erinnerte abschließend an die Wirkung des Rechnungshofberichtes in der Debatte um die Stiftung Familiensinn. "Es ist allen noch vor Augen, welche Dynamik der Bericht plötzlich ausgelöst hat. Und die Verbesserung wurde dann auch umgesetzt."

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28.04.2013 Pressestelle