Thüringen-Tag
Generalsekretär Patrick Kurth
Generalsekretär Patrick Kurth

In der Macht der NPD könnte man die Angst mancher Veranstalter und demokratischer Kräfte nennen, beschaut man sich die Handhabung mit Info-Ständen politischer Parteien bei öffentlichen Veranstaltungen näher. Denn wie bereits zum Tag des Thüringer Landtages ist es auch zum Thüringen-Tag den Parteien nicht möglich, per Infostand aufzutreten. Begründung gegenüber der FDP Thüringen: "Wir nehmen keine Parteien." - was so ähnlich klang wie "Dann müssten wir es auch der NPD erlauben." Hinter der offiziellen Ablehnung scheint der Gedanke zu stehen, einen Teil der politische Mitbewerber von der Öffentlichkeitspräsentation ebenso auszuschließen, wie sich des NPD-Problems entledigt zu wissen. Hat die NPD es bereits jetzt in der Macht, das öffentliche Auftreten demokratischer Parteien zu verhindern? Offenbar ja. Wegen einer verfassungsfeindlichen Partei werden alle anderen in Mithaftung genommen.

Den Landtagsfraktionen - die gleichwohl auf dem Thüringen-Tag präsent sind - scheint dies nicht ungelegen zu kommen. Kann man doch so bequem und mit (vordergründig) gutem Gewissen politische Mitbewerber von einer Präsentation gegenüber der Bevölkerung ausschließen. Das ist das nackte Argument des Macherhalts zugunsten der CDU, SPD und sogar der PDS. Letztere übrigens eine Partei, die öffentlich den Systemwechsel zum Sozialismus propagiert und sich dafür applaudierend in die Arme fällt. Ein Hohn gegenüber jenen, die fest auf dem Boden der Verfassung stehen.

Letztlich verfügen CDU, SPD und PDS mit dieser Vorgehensweise über ein gutes Argument, ihre mit Steuerzahlergeld gefüllten Fraktionskassen zu belasten, statt ihre eigenen Parteikonten.

Diese Vorgehensweise insgesamt ist politisch und gesellschaftlich höchst bedenklich. Die Parteien haben den verfassungsrechtlichen Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, nicht die Fraktionen. Die vielgeforderte ernsthafte Auseinandersetzung mit extremen Parteien und die Hervorhebung demokratischer Willensbildung auf Basis unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ist so jedenfalls nur unzureichend gewährleistet.

Sehr herzliche Grüße

Patrick Kurth

06.07.2007 Pressestelle