"Die von der großen Koalition beschlossene Änderung der Erbschaftsteuer darf so nicht Gesetz werden", erklärte der finanzpolitische Sprecher des FDP-Landesverbandes und Kreisvorsitzende Lutz Recknagel zur Vorstandssitzung in Christes.
Weiter erläuterte er: "Geht es nach der angedrohten Neuregelung, so ist das Elternhaus nur dann steuerfrei vererbbar, wenn ein Kind 10 Jahre lang selbst darin wohnt. Eine Vermietung etwa löst Steuerpflicht aus. Häufig ziehen erwachsene Kinder in eine andere Stadt, etwa der Arbeit wegen. Das wird künftig bestraft.
Erbt ein minderjähriges Kind nach dem Unfalltod eines Elternteiles ein mittelständisches Unternehmen und kann es dieses nicht selbst fortführen, so wird es durch hohe Steuerlasten bestraft und Arbeitsplätze gefärdet. Ein Verkauf an jemanden, der den Betrieb kompetent weiterführen könnte wird ebenfalls mit Teilenteignung bestraft. Ein besonderes Geschenk für Waisen haben sich CDU/CSU und SPD da ausgedacht.
Ganz heftig wird es, wenn die kinderlose Schwester oder der Bruder verstirbt. Abgesehen von einem lächerlich geringen Freibetrag von 20 T€ enteignet man das bereits vorher versteuerte Vermögen zu 30 - 50 %.
Minister Steinbrück schwadroniert dazu in seiner unvergleichlich zynischen Art: '...dass Arbeitsplätze im Betriebsübergang sicherer werden...'.
Diese Enteignungssteuer voller Ungerechtigkeiten gehört abgeschafft."