Geplante Vorratsdatenspeicherung ist massiver Angriff auf die Grundrechte

Der Jenaer Bundestagsabgeordnete Uwe Barth hat angesichts des bundesweiten Aktionstages gegen die Vorratsdatenspeicherung das Gesetzesvorhaben zur Überwachung der Telekommunikation als einen massiven Angriff auf die Grundrechte bezeichnet.
Die Regierung nutze die Terrorgefahr als vorgeschobene Begründung, um in die Rechte der Bürger einzugreifen. "Man kann Freiheit nicht schützen, indem man Grundrechte abschafft", so Uwe Barth. "Auch wird bei Datenschutz immer so getan, als sei Datenschutz etwas unanständiges womit unanständige Leute geschützt werden sollen". Dass es hier um einen massiven Angriff auf die Grundrechte geht, wird dabei gar nicht wahrgenommen. Neu ist auch das mit dem Gesetz ein Zwei-Klassen-System in Deutschland eingeführt werden soll: Welches Berufsgeheimnis ist höher einzuschätzen, das des Arztes oder des Abgeordneten, das des Rechtsanwalts oder des strafverteidigenden Rechtsanwalts? Wo es eigentlich gar keinen Unterschied gibt, will das Gesetz aber einen machen. Absoluter Schutz vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen bei Abgeordneten, Strafverteidigern oder Seelsorgern. Bei den anderen Berufsgruppen soll das nach den Plänen der Bundesregierung anders werden. Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte fühlen sich nun als Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse. Das widerspricht nach Barths Meinung den grundgesetzlichen Anforderungen. Allein schon das parlamentarische Verfahren erzeugt Misstrauen. Dem Vernehmen nach plant die Bundesregierung bereits die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Woche, ohne, dass den Fraktionen die entsprechenden Beratungsgrundlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden. Der Bürger ist mit den Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung und der Telekommunikationsüberwachung mit vielen Einzelmaßnahmen konfrontiert, die in ihrer Gesamtheit zu einem Überwachungsstaat führen. "Informationstechnische Systeme ergreifen schleichend Besitz von unserem beruflichen und privaten Alltag und wir sind dabei, uns an immer umfassendere Überwachung zu gewöhnen", so Barth abschließend. Deshalb werde er dem Gesetz nicht zustimmen und hofft auf die Unterstützung der Thüringer Kollegen von CDU und SPD. Barth, der Vorsitzender des Landesverbandes Thüringen der FDP ist, hat die Thüringer FDP-Kreisvorsitzenden gebeten, ebenfalls auf die Bundestagsabgeordneten der Koalition ihrer Wahlkreise einzuwirken, dem Gesetz nicht zu zustimmen. Auf Antrag der FDP-Bundestagsfraktion wird es eine namentliche Abstimmung im Bundestag geben.

07.11.2007 Pressestelle