Kommunalwahlrecht

Abschaffung der Stichwahl mit 'Geschmäckle'

Die geplanten Änderungen des Kommunalwahlrechts durch dei CDU hält die Thüringer FDP für zum Teil begrüßt. FDP-Generalsekretär Patrick Kurth erklärte allerdings, dass gerade die Abschaffung der Sperrklausel auf die FDP-Initiative vor dem Verfassungsgerichtshof zurückzuführen sei. "Das verfassungswidrige Gesetz hätte weiterhin Bestand, wäre die FDP nicht aktiv geworden", so Kurth. Zu begrüßen seien die Ansätze in Sachen Familienwahlrecht. Die FDP Thüringen vertrete seit langem die Auffassung, Familien bei der Stimmabgabe eine stärkere Rolle zu geben. "Die Einzelheiten im vorliegenden Fall müssen wir aber noch prüfen."

Die mögliche Abschaffung der Bürgermeister-Stichwahl sei indes ein "zweischneidiges Schwert", das intensiv beraten werden müsse. So spreche für eine solche Abschaffung die finanziellen Einsparungen. Auch bei Landtags- oder Bundestagsdirektmandaten würden diejenigen einziehen, die die meisten Stimmen hätten."Allerdings muss eine Wahlrechtsreform grundsätzlicher Natur sein und darf nicht die Folge derzeitiger Wahlergebnisse darstellen. Das scheint mir angesichts der verheerenden CDU-Ergebnisse 2006 zumindest fraglich. Das 'Geschmäckle' ist offensichtlich", sagte Kurth. Er verwies zudem darauf, dass Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte über eine längere Wahlperiode gewählt würden und eine wesentlich größere Kompetenz- und Machtfülle hätten. "Insofern unterscheiden Sie sich sehr deutlich von Direktmandaten im Land- oder Bundestag." Die Abschaffung der Stichwahl müsse aus Sicht der FDP mit Bedacht diskutuiert werden.

Thüringer Reaktionen

16.04.2008 Pressestelle