Kopfnoten

Das gestern von Herrn Krapp vorgestellte neue Schulgesetz ist ein Fragment mit wenig Substanz und vielen offenen Fragen. Die Thüringer FDP hat ein klares Konzept in bezug auf die Einführung von Kopfnoten und bei der „Überprüfung der Standards“ für die Gymnasiasten der zehnten Klasse.

Die Thüringer FDP ist für die Einführung von Kopfnoten. Dabei soll es aber nicht zu einer einfachen Vergabe von simplen Noten kommen. Bei so einer Vergabe ist niemand gedient weder Eltern, Schülern noch Lehrern. Die FDP steht für eine Vergabe von Kopfnoten im pädagogischen Sinne. Hierbei bekommt jeder Klassenlehrer das Recht und die Pflicht auferlegt, neben den Kopfnoten eine Beurteilung über den Schüler zu verfassen. Die Beurteilung soll die Fragen der Eltern beantworten:
1. Wie ist mein Kind in der Schule motiviert?
2. Wie ist sein soziales Verhalten gegenüber Lehrern und Mitschülern?
3. Hat es sich gegenüber dem letzten Schuljahr positiv oder negativ weiterentwickelt?
Hiermit werden die Eltern über den Stand und die Probleme ihres Kindes informiert. Des weiteren stehen die Schüler nicht nur mit den anderen Mitschülern in Wettbewerb, sondern auch mit sich selbst. Die Kopfnoten und die schriftlichen Einschätzung haben den Charakter einer Erziehungs- und Informationsfunktion, was allen Beteiligten nutzt und hilft.

Die Thüringer FDP ist für die Einführung einer Zwischenprüfung, wie es zum Beispiel in Baden - Würtenberg praktiziert wird. Demnach muss jeder Gymnasialschüler nach der zehnten Klasse einen Test über sich ergehen lassen, dessen Bestehen zur Versetzung in die 11. Klasse führt. Hierbei soll aber nicht eine Prüfung im einfachen Sinne durchgeführt werden, sondern die Klausuren der zehnten Klassenstufe müssen:
a.) vom Land mit einheitlichen Standards herausgegeben werden,
b.) gehen die Noten dieser Klausuren schwerpunktmäßig in die Endnoten aller Fächer des zehnte Klassezeugnisses ein,
c.) welche die Voraussetzungen für die Versetzung in die folgende Klassenstufe darstellen.
d.) Das Bestehen der Zwischenprüfung in Verbindung mit dem Zeugnis der zehnten Klasse entspricht dem Abschluss der Regelschule
Eine Prüfung „Regelschulabschluß“ lehnen wir an Gymnasien ab, weil dies eine weitere unnötige bürokratische und zeitaufwendige Belastung der Schüler und Lehrer darstellt und die Bedeutung der Regelschulen schwächt.

Abhängig von der Entscheidung der Eltern muss eine vorzeitige Einschulung ab dem 5. Lebensjahr möglich sein. Auch müssen Kinder mit sehr guten Leistungen die ersten Klassenstufen überspringen dürfen. Das Zusammenlegen von Haupt- und Regelschulen in kleinen Bezirken halten wir für richtig. Die Klassenstärke an den Schulen soll eine maximale Stärke von 20 Schülern nicht überschreiten.

Die Thüringer FDP will hiermit zeigen, dass wir unsere Jugend fit für das Berufsleben machen wollen, nicht durch undurchdachte Gesetzvorschläge, sondern durch klare bildungspolitische Konzepte.


04.09.2002 Landesvorstand