Gesundheitspolitik

Im Streit um die Krankenkassenzusatzbeiträge für Hartz IV-Empfänger hat die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag den LINKEN Populismus vorgeworfen. "Nicht der jetzige Gesundheitsminister Philipp Rösler ist für die zu erwartenden Zusatzbeiträge bei der Gesetzlichen Krankenversicherung verantwortlich, sondern es ist das Ergebnis der vergangenen elf Jahre einer wettbewerbsfeindlichen und kostenintensiven Gesundheitspolitik einer sozialdemokratischen Gesundheitsministerin, die Ulla Schmidt hieß.", erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Marian Koppe. "Auch die Thüringer FDP hält die geplanten Zusatzbeiträge einiger Krankenkassen für ungerecht", so der Liberale. Ohne entsprechenden Sozialausgleich würden niedrigere Einkommen überproportional belastet. Ziel müsse deshalb eine schrittweise Umstellung des gesamten Gesundheitssystems auf eine einheitliche Prämie in Kombination mit einem Ausgleich über das Steuersystem sein, so Koppe. Schon bei Einführung des "Bürokratiemonsters" Gesundheitsfonds sei klar gewesen, dass dieser weder den Krankenkassen noch den Versicherten nützen werde. Die jetzigen Finanzierungsprobleme sind eine zwangsläufige Folge dieses schwarz-roten Konstrukts. Die Gesundheitspolitik müsse weg von einem zentralistischen Einheitskassensystem mit staatlicher Lenkung, hin zu einem System mit fairem wettbewerblichem Rahmen und Beitragsautonomie für die Krankenkassen. "Dies ist der beste Weg, um im Gesundheitssystem hohe Qualität zu angemessenen Preisen zu sichern", so Koppe.

Wie alle anderen Versicherungsnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung, können auch Bezieher von Leistungen nach dem SGB II selbstverständlich über das Sonderkündigungsrecht ihre Krankenkasse wechseln. "Da Bezieher von Leistungen nach dem SBG II, auch aufgrund der von der amtierenden Bundesregierung aus Union und FDP beschlossenen Verdreifachung des Schonvermögens für Harz-IV-Empfänger, meistens unterhalb der Pfändungsgrenze liegen, ist der erhobene Beitrag nicht durchsetzbar", so Koppe abschließend.

25.02.2010