Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Thüringer Landtag Uwe Barth hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der Vorratsdatenspeicherung begrüßt. "Das Urteil ist ein großer Erfolg für die liberale Bürgerrechtspolitik. Unsere Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ist bestätigt worden". Es sei unverhältnismäßig, so viele Telekommunikationsdaten von "unbescholtenen Bürgern" zu speichern und dann auch dem Staat und seinen Institutionen zur Verfügung zu stellen.
Barth kritisierte in diesem Zusammenhang die Äußerungen von SPD-Landeschef Christoph Matschie als "scheinheilig". Die große Koalition, insbesondere die ehemalige SPD-Justizministerin Brigitte Zypries, habe mit ihrem Gesetz, das über der Vorgaben einer EU-Richtlinie hinausging, die Grundrechte der Bürger verletzt und deshalb zu Recht eine Ohrfeige aus Karlsruhe erhalten. Liberale Politiker wie Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gehörten zu den Initiatoren der Klage beim Bundesverfassungsgericht. Sie haben als Beschwerdeführer entscheidend zu dem Erfolg beigetragen. Die Grundsatzdebatte über die Vorratsdatenspeicherung müsse nun sowohl in Berlin als in Brüssel neu aufgenommen werden.

04.03.2010