FDP-Fraktion bedauert Ablehnung des Änderungsantrages zum Nichtraucherschutzgesetz

"Wir hätten uns von der Landesregierung mehr Verständnis für die berechtigten Forderungen des Thüringer Gaststättenverbandes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes gewünscht", erklärte der FDP-Abgeordnete Heinz Untermann im Anschluss an die Abstimmung im Plenum. Die FDP-Fraktion habe gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung gestimmt, weil die Regierungsparteien nicht gewillt waren, die von der FDP eingebrachten Ergänzungen und Änderungen aufzunehmen. Grundsätzlich sei man mit der Neuregelung, die ein Rauchen in kleinen Kneipen wieder offiziell ermöglicht, aber einverstanden, so Untermann. Der mit den Stimmen der Regierungsfraktionen, der GRÜNEN sowie der LINKEN abgelehnte Änderungsantrag der FDP sah vor, die Zubereitung von kleinen Speisen in gekennzeichneten Rauchergaststätten zu ermöglichen und die Aufhebung des Rauchverbots von Bier-, Wein- und Festzelten auf gelegentlich genutzte Räume, wie beispielsweise an Gaststätten angeschlossene Säle, auszuweiten.

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17.06.2010 Pressestelle