Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes beschlossen
Patrick Kurth, MdB
Patrick Kurth, MdB

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der AG-Recht der FDP-Bundestagsfraktion Marco BUSCHMANN und der Berichterstatter für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts Patrick KURTH:

Der Bundestag hat heute Verbesserungen bei der besonderen Zuwendung für Stasiopfer im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Stasiopferpension) beschlossen. "Dabei geht es um die Opfer, die aus politischen Gründen in Haft saßen", sagte der Thüringer Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth "In einer Zeit der Haushaltskonsolidierung, in der das Signal auf Sparen und gegebenenfalls Leistungskürzungen steht, haben wir ein Zeichen gesetzt, dass wir die Opfer nicht allein lassen. Stattdessen erleichtern wir Ihnen vielmehr den Zugang zur finanziellen Wiedergutmachung und beseitigen bürokratische Hindernisse", so Buschmann.
Die Situation der Opfer des SED-Regimes wird deutlich verbessert. Die Koalition stärkt Familien mit Kindern und weitet den Kreis der anspruchsberechtigten Personen aus. Zusätzliche Härtefallregelungen sollen die Bewilligung der Opferpension erleichtern.

Kurth betonte, dass die bislang praktizierte turnusmäßige Überprüfung der Einkommensverhältnisse nunmehr ausdrücklich rechtswidrig sei. "Wenn Opfer jährlich anlassunabhängig nachweisen müssen, dass sie zuwendungsberechtigt sind, werden sie in unzumutbarer Weise erneut belastet. Dem haben wir nunmehr einen Riegel vorgeschoben." Außerdem werden die Antragsfristen auf Rehabilitierung bis zum 31.12.2019 verlängert. "Viele haben sich noch nicht überwunden, ihre Geschichte aufzuarbeiten. Die Bundesregierung lässt den Opfern die Zeit, die sie brauchen."

"Trotz dieser wichtigen Änderungen sind wir noch nicht am Ende der Wiedergutmachung angelangt. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass die Stellung aller Gruppen von Stasi-Opfern aus gesellschaftspoltischer Sicht verbessert wird, um dem Eindruck entgegenzutreten den Tätern gehe es heute besser als den Opfern", gab Kurth abschließend zu Bedenken.

07.10.2010 Pressestelle