Änderung des Stasiunterlagengesetzes im Bundestag beraten

BERLIN. Zur heutigen ersten Lesung des Achten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes erklärt der Sprecher für Aufbau Ost der FDP-Bundestagsfraktion, Patrick KURTH:

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf setzt die Koalition ein deutliches Zeichen, dass die Aufarbeitung des Unrechts des SED-Diktatur weiterhin einen großen Stellenwert besitzt. Die Notwendigkeit hierfür ist auch über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ungebrochen. Deshalb werden wir mit der Änderung die gesetzliche Frist zur Möglichkeit der Überprüfung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes auf eine frühere Stasi-Mitarbeit bis zum 31. Dezember 2019 verlängern. Nach der bisherigen Rechtslage würde die Frist Ende dieses Jahres auslaufen. Auch werden wir den überprüfbaren Personenkreis ausweiten. Die starke Einschränkung dieses Kreises bei der letzten Novellierung (2006) hat sich als nicht förderlich bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts erwiesen. So sollen zukünftig auch Bewerber um Wahlämter sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst ab der Besoldungsgruppe A 13 bzw. der Entgeltgruppe E 13 überprüfbar sein. Dies gilt ebenso weiterhin für Abgeordnete und Regierungsmitglieder. Die vielen Enttarnungen ehemaliger Stasi-Spitzel in jüngerer Zeit, v.a. in Brandenburg, haben bewiesen, wie notwendig dies noch immer ist. Außerdem fordert die FDP-Fraktion, dass alle Mitarbeiter von Einrichtungen, die hauptsächlich mit der Aufarbeitung des DDR-Unrechts betraut sind, auf eine ehemalige Stasi-Tätigkeit überprüft werden können, auch ehrenamtliche Mitarbeiter und Gremienmitglieder.
Die FDP-Fraktion steht zu einer weiterhin engagierten, nachhaltigen und glaubwürdigen Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Einen Schlussstrich darf es nicht geben. Wir werden dabei insbesondere auch den neuen Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, bei seinen Bemühungen um Versöhnung und Aufklärung kraftvoll unterstützen.

Zur Seite von Patrick Kurth, MdB

26.05.2011 Pressestelle