Stasi-Unterlagen-Gesetz im Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat heute der Verlängerung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes bis 2019 zugestimmt. "Die Länderkammer ist damit zumindest mehrheitlich ihrer Verantwortung für die Opfer des SED-Regimes gerecht geworden. Leider kann man dies nicht von allen Ländern behaupten", erklärte der Thüringer Bundestagsabgeordnete und Generalsekretär der FDP Thüringen, Patrick KURTH. Mit der endgültigen Verabschiedung sei eine weiterhin erfolgreiche und nachhaltige Aufarbeitung des Unrechts der SED-Diktatur im kommenden Jahrzehnt sichergestellt.

"Außerordentlich bestürzt, enttäuscht und erschrocken bin ich darüber, dass ausgerechnet Thüringen seine Zustimmung zu einer Fortsetzung der Stasi-Aufarbeitung verweigert hat. Sogar Hamburg, das allein von der SPD regiert wird, hat mehr Verantwortungsbewusstsein und dem Gesetz zugestimmt", so Kurth. Thüringen sei einmal Impulsgeber und Vorreiter bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts gewesen. Die Landesregierung offenbarte jetzt aber ihre "völlige Orientierungslosigkeit in politischen Wertefragen". Es sei eine Schande, dass die CDU-SPD-Koalition "kleinkarierte parteipolitische Blockadetaktik letztlich über die Verantwortung und den Respekt für die Opfer der SED-Diktatur" stelle. "Ich bin gespannt, wie die Landesregierung dies den vielen Stasi-Opfern und den Ehrenamtlichen im Land, die sich mit der Aufarbeitung beschäftigten, erklären will", so Kurth, der auch Berichterstatter für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts seiner Fraktion ist. Immerhin habe die Landesregierung es bereits versäumt, ihr Abstimmungsverhalten in der Sitzung des Bundesrates zu erläutern. "Das ausgerechnet das Heimatland von Roland Jahn die Zustimmung zum Stasi-Unterlagengesetz verweigert, ist schwer zu verkraften."

Besonders unverständlich sei das Abstimmungsverhalten, wenn man sich die vollmundige Zustimmung von Ministerin Walsmann zu dem Gesetz im Vorfeld, vor Augen führe. "In der Landesregierung weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut. Dies zeigt die Uneinigkeit dieser Koalition. Bei einer solch wichtigen gesellschaftspolitischen Frage ist dies nicht nur ärgerlich, sondern auch ein besonders fatales Signal, weil man auch Schwächung der Stasi-Unterlagen-Behörde in Kauf nimmt. Diese Verweigerungshaltung stärkt letztlich auch die Geschichtsklitterung und Relativierung von ganz links", so Kurth.

Mit der Achten Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wird die Möglichkeit von Stasi-Überprüfungen im Öffentlichen Dienst bis 2019 verlängert und der Kreis der überprüfbaren Personen ausgeweitet. Außerdem wird die Grundlage geschaffen, ehemalige Stasi-Mitarbeiter bei der Stasi-Unterlagen-Behörde sozialverträglich und in zumutbarer Weise zu versetzen.

"Besonders zu begrüßen ist, dass mit dem Votum auch der Stasi-Unterlagen-Beauftragte Roland Jahn entscheidend gestärkt wurde. Er kann jetzt mit der Rückendeckung aller demokratischen Institutionen in diesem Lande seine Arbeit fortsetzen", so Kurth abschließend.

Zur Seite von Patrick Kurth, MdB

04.11.2011 Pressestelle