Bundestag

Zu den Überlegungen, jüngst durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier, zur Verlängerung der Legislaturperiode des Deutschen Bundestages auf auf fünf Jahre erklärt der Vorsitzende der FDP Thüringen Uwe Barth, MdB:

"Ich lehne eine Verlängerung der Legislatur auf fünf Jahre ab. Fast traditionell wird auch zu Beginn dieser Wahlperiode der alte Hut von der längeren Wahlpersiode in die Diskussion geworfen. Die Begründungen dafür sind indes nicht überzeugend. Beklagt wird die eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Bundesparlamentes durch seine vierjährige Legislatur. Diese Handlungsunfähigkeit resultiert vielmehr durch die zahlreichen weitere Wahlen in Deutschland. Wahlen zum Europäischen Parlament, in den Ländern, ja sogar Kommunal- und Bürgermeisterwahlen werden mittlerweile als Gradmesser für die Arbeit von Regierungs- und Oppositionsparteien angelegt. Da werden auch künftig fünf Jahre Legislatur nicht viel ändern.

Der Gipfel ist die Klage darüber, dass nach dreieinhalbjähriger Legislatur der Wahlkampf für die nächste Bundestagswahl wieder einsetzt. Die Parteien, Parlamentarier und Politiker haben es selbst in der Hand, einen kurzen Wahlkampf zu gestalten. Auch in den Ländern ist der Wahlkampf in der Regel kürzer.

Zudem ist die Idee nicht überzeugend, für eine längere Legislatur plebiszitäre Elemente zu verstärken. Zu groß ist dazu bisher das Kompetenzgeflecht. Was ist mit Entscheidungen, die die Länder tangieren? Muss sich der Bundesrat dem Souverän beugen? Was ist mit Gesetzen, die das Volk verabschiedet hat, vom Bundestag aber nachreformiert werden müssen? Und letztlich stellt sich die Frage, ob Volksentscheide nicht als "versteckte" Bundestagswahlen angesehen werden und die Republik sich dann permanent im Wahlkampf befindet. Mit Recht sind plebiszitäre Elemente nicht im Grundgesetz vorgesehen."

26.12.2005 Pressestelle