Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zahlung der städtischen Rundfunkabgabe 2013 bis zur Vorlage eines nachvollziehbaren, rechtmäßigen Gebührenbescheides der GVZ zu verweigern.
Angehängte Dateien
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DS_Rundfunkgebühren.pdf
Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde eine einheitliche Rundfunkabgabe geregelt, die für Kommunen und kommunale Einrichtungen zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führt.
Demnach sind für jede Dienststelle und Betriebsstätte der Verwaltung, jedes kommunale Kraftfahrzeug, jede Kindertageseinrichtung, jeden Jugendtreff, jedes Stadtteilzentrum, die Volkshochschule etc. Gebühren zu zahlen. Dadurch erhöhen sich die Kosten für den öffentlichen Rundfunk in der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben, die an die GEZ abzuführen sind.