Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zahlung der städtischen Rundfunkabgabe 2013 bis zur Vorlage eines nachvollziehbaren, rechtmäßigen Gebührenbescheides der GVZ auszusetzen.
Angehängte Dateien
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DS_Rundfunkabgabe.pdf
Drucksache zum Antrag Rundfunkgebühr.
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Stellungnahme_Rundfunkabgabe.pdf
Stellungnahme der Verwaltung zum Anfrage Rundfunkabgabe.
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redaktionelle_Aenderung_Rundfunkabgabe.pdf
Redaktionelle Änderung zur Stellungnahme Rundfunkabgabe.
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ergaenzende_Stellungnahme_Rundfunkabgabe.pdf
Ergänzende Stellungnahme zur Rundfunkabgabe.