Überirdischer Zinssatz fliegt Fiskus um die Ohren - der Großen Koalition waren die Steuerzahler zu lange egal

Unser Landesvorsitzender, Thomas L. Kemmerich, begrüßt das Urteil des Bundesverfasdungsgerichts, den hohen Zinssatz für Steuernachzahlungen seit 2014 für verfassungswidrig zu erklären.

"Immerhin ab 2019 wird der Steuerzinssatz rückwirkend korrigiert. Leider nur für nicht bestandskräftige Bescheide. Dennoch dürfte dies dem ein oder anderen Steuerzahler zugute kommen. Allerdings gilt dies auch für Erstattungen, deren Zinsen dann zurückzuzahlen sind.

Die FDP fordert, dass der Zinssatz dynamisch ausgestaltet und an den Basiszinssatz gekoppelt wird. So würde ein marktüblicher und damit fairer Zinssatz erreicht werden. Hierzu hat die FDP-Fraktion in dieser Legislaturperiode konkrete Vorschläge zur Anpassung des Steuerzinses gemacht.

Dies gilt es, jetzt schnell von der Bundesregierung umzusetzen."