Energie
Generalsekretär Patrick Kurth
Generalsekretär Patrick Kurth

Energieeffizienzgesetz mit gefährlichen Details

Tankstellenwärter müssen künftig ihren Kunden Fahrschule für energiesparendes Fahren anbieten - und zwar einmal pro Monat. Und Energielieferanten sollen künftig jährlich ein Prozent weniger Energie an ihre Endkunden liefern. Das gilt vom Energieriesen, über die örtlichen Stadtwerke bis hin zum privaten Brennstoffhändler. Beides sieht der Entwurf der Bundesregierung zum sogenannten Energieeffizienzgesetz vor. Das Gesetz wird derzeit weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit beraten, am Montag läuft die Verbändeanhörung. "So ein Unsinn wurde tatsächlich aufgeschrieben und in den Gesetzgebungsgang gebracht", sagte der Thüringer FDP-Generalsekretär Patrick Kurth.

Anhörungsvorlage Teil 1

Anhörungsvorlage Teil 2

Während die Tankstellenverpflichtung "noch wie eine Nummer aus einem Satiremagazin" wirke, sei die Ein-Prozent-Minderung bei Energielieferanten "bitter ernst". "Wenn die gelieferte Energiemenge jährlich sinken muss, wird den Lieferanten vorgeschrieben, dass sie kontinuierlich immer weniger ihres Produktes verkaufen dürfen." Das habe gravierende Auswirkungen auf Stromanbieter, Stadtwerke und genau genommen auch Holzkohlehändler. "Wer alle paar Monate weniger Energiemenge verkaufen darf, wird sich nicht mehr um neue Kunden bemühen und seine Konkurrenz in Ruhe lassen. Schließlich kann ein wachsender Kundenkreis nicht mehr bedient werden." Ganz zu schweigen davon was mit dem Energiepreis passiert, wenn Energie verknappt wird.

Fraglich sei indes, ob die Ein-Prozent-Minderung auch jahreszeitliche Entwicklungen berücksichtige. "Als Thüringer frage ich mich, ob es bei einem schönen langen Sommer irgendwann keine Holzkohle mehr im Baumarkt gibt, weil schon zu viel für den Grill verwendet wurde. Das ist kein Witz, sondern derzeit Gesetzesvorlage", so Kurth. Gleiches gelte für kalte Winter. War der Januar und Februar schon eisig, dürfe nach der neuen Regelungen der November und Dezember nicht ebenfalls kalt werden - sonst haben Heizöllieferanten angesichts der Ein-Prozent-Minderung Schwierigkeiten.

Kurth, der auch Bundestagspitzenkandidat der Thüringer FDP ist, sagte, dass weitere Nachweispflichten und bürokratischen Notwendigkeiten sich "vor allem in einem vom Bundesumweltministerium beigefügten Zusatz" befänden. Dazu soll es eine neue Behörde geben. An die dann neu zu schaffende "Bundesstelle für Energieeffizienz" sollen die jährlichen Berichte gehen. "Nach Sichtung der Gesetzesvorlage ist größtmöglicher Behördenwust zu befürchten", so der FDP-Politiker. Offensichtlich hätten, so Kurth, auch Wirtschafts- und Justizministerium erhebliche Bedenken gegen diese Vorlage. Das werde aus den Vorlagen sehr deutlich. Zum großen Teil habe das Justizministerium gar verfassungsrechtliche Bedenken.

Damit steht für Kurth fest: "Entweder diese planwirtschaftlichen und bürokratielastigen Vorhaben wurden vom Umweltminister geteilt, unterstützt und abgesegnet - diese Entwurfsfassung ist am Montag Gegenstand der offiziellen Verbändeanhörung - oder die Hausleitung hat keine Ahnung von diesen Vorschlägen. Das bedeutet, dass Sigmar Gabriel das eigene Haus in Sachfragen nicht mehr im Griff hat." Beides wäre fatal, so Kurth.

Abschließend erklärte er, dass trotz der Unsinnigkeiten im vorliegenden Entwurf die Energieeffizienz ein außerordentlich wichtiges Thema sei. "Wenn man so will, ist Energieeinsparung einer der größten Energielieferanten für Deutschland. Das Thema ist so wichtig, es darf nicht durch solche Mätzchen und Witzchen aus dem Umweltministerium verhohnepiepelt werden", sagte Kurth abschließend.

Anlagen: Die entsprechenden Vorlagen aus den beteiligten Ministerien für die Verbändeanhörung am Montag.

Hinweis:

Das Energieeffizienzgesetz beruht auf einer EU-Richtlinie, die aber nicht im Ansatz soweit geht.

Der beigelegte Entwurf ist das offizielle Anhörungsschreiben für die Verbändeanhörung am kommenden Montag.

Das Bundeswirtschaftsministerium legte Wert auf die Feststellung, welche Absätze durch das Umweltministerium eingefügt wurden und hat diese entsprechend markiert.

Der größte Unsinn befindet sich im § 3a. Die Tankstellen-"Problematik" ist in §3a (3) "geregelt".