FDP will Betriebsstättenabgabe verhindern

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, sich für die Einführung einer personenbezogenen Rundfunkmedienabgabe einzusetzen und die Einführung einer Betriebsstättenabgabe zu verhindern. Diese würde vor allem die klein- und mittelständische Wirtschaft belasten, so der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Uwe Barth. "Das Ziel der Neuordnung im Bereich der Rundfunkgebühren muss ein einfaches, faires und verständliches Gebührensystem in Form einer einmaligen, personenbezogenen Medienabgabe sein", so die Forderung der Liberalen. Maßgabe dabei müssten Aufkommensneutralität für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie Belastungsneutralität für den typischen Privathaushalt sein. Diese einmalige personenbezogene Rundfunkmedienabgabe soll nach Vorstellungen der FDP ohne großen Aufwand durch die Finanzämter eingezogen werden.



Scharfe Kritik übt Barth an Planungen für eine Betriebsstättenabgabe. Dies müsse verhindert werden. Sie führe unweigerlich zu einer "Aushöhlung des Prinzips eines einfachen, fairen und verständlichen Abgabenmodells" und zu einer zusätzlichen Belastung gerade der Klein- und Kleinstunternehmer. Eine angedachte Staffelung nach Betriebsgröße, gemessen an der Mitarbeiterzahl, lässt ein Hauptziel der Reform - die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Abgabenmodells - unmöglich erscheinen, so Barth. Dass jeder Firmeninhaber bzw. Mitarbeiter bereits durch eine personenbezogene Medienabgabe seinen Finanzierungsanteil geleistet hat, lasse eine zusätzliche Betriebsstättenabgabe überflüssig erscheinen.



Am 10. Juni 2010 hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz für eine Reform der Rundfunkgebührenordnung ausgesprochen. "Seit der Einführung der Gebührenordnung 1953 hat sich sowohl die Medienlandschaft, als auch die Medienempfangstechnik grundlegend geändert", sieht der Medienexperte der FDP-Fraktion Handlungsbedarf. So stehe die seit 2007 ausgelaufene Gebührenbefreiung von neuartigen Rundfunkempfangsgeräten (z.B. Internet-PC oder internetfähiges Mobiltelefon) zu Recht im Mittelpunkt der öffentlichen Kritik am bisherigen Gebührenmodell. Zudem lasse sich die Gebühreneinzugskontrolle nur mit enormem Verwaltungsaufwand in Gestalt der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) realisieren. "Die umstrittenen Methoden der Rundfunkgebührenbeauftragten sind zudem mitverantwortlich für die geringe Akzeptenz des bisherigen Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." Daher begrüßen die Liberalen, dass sich die Ministerpräsidenten unter Bezugnahme auf das Anfang Mai veröffentliche Kirchhof-Gutachten, gegen die unzeitgemäße geräteabhängige Gebühr und für eine Reform derselben ausgesprochen haben. Mit einem Antrag will die FDP-Fraktion die Gebührenreform im Landtag thematisieren und die Landesregierung auffordern, sich im Bundesrat und während der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober entsprechend zu positionieren.

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27.09.2010 Pressestelle