5% Hürde bei Kommunalwahlen

Forderung des F.D.P. Landesparteitages aufgegriffen:


Der Thüringer Ministerpräsident hat Recht, wenn er wie gestern in Apolda angedeutet, die 5% Hürde in der Kommunalwahlordnung in Thüringen aufheben will. Zahlreiche Verfassungsgerichte haben die 5% Hürde bereits gekippt und infolge dessen sind bereits in neun Bundesländern entsprechende Gesetzesänderungen verabschiedet worden. Die Thüringer F.D.P. hatte auf ihrem letzten Parteitag am 24. März in Sömmerda bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst und der Landesvorstand war vom Landesparteitag ausdrücklich aufgefordert worden, diese Änderung ggf. auf dem Klagewege durchzusetzen.
Wir sind dankbar, dass die Regierung hier von sich aus handelt und so den Gerichten Zeit für ernstere und schwierigere Aufgaben lässt, wie z.B. die Aufarbeitung die Falles ``Pilz-Albrechts`` oder ein Demonstrationsverbot für rechte Aufmärsche zu Ostern in Thüringen.

Ein ähnlich schnelles und überlegtes Handeln hätte auch die Debatte um das Volksbegehren in sinnvollere Bahnen gelenkt. Jetzt seitens der Landesregierung vor dem Verfassungsgericht gegen den von den Antragstellern des Volksbegehrens eingebrachten Gesetzesentwurf zu klagen ist sicher juristisch korrekt und begründbar, von politischer Weitsicht und Weisheit der Landesregierung ist dieses ganze Verfahren aber bisher völlig verschont geblieben.

Für die Thüringer CDU gilt offenbar auch:
Was der Chef nicht selbst macht, geht sowieso nicht oder eben schief!



gez. Dr.-Ing. habil. Andreas Kniepert
(im Namen des Landesvorstandes)


03.04.2001 Dr. Andreas Kniepert