Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

Die FDP-Thüringen unterstützt die Initiative von Sachsen und Thüringen, sich für eine Verbesserung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen einsetzt. Das bisherige Gesetzeswerk führ tgerade für die Thüringer Bauunternehmen zu keinerlei Verbesserung bei der Beitreibung von berechtigten Forderungen. Die Position der Bauunternehmen gerade auch der Thüringer Subunternehmen muß klar gestärkt werden.
Deshalb sind die folgenden konkreten Verbesserungen in das Gesetz einzuarbeiten:
1) Anspruch des Bauunternehmers auf Wiederausbau seines Baumaterials bei Nicht-
erfüllung von Zahlungsverpflichtungen
2) Es sollte ein gesetzliches Forderungspfandrecht für die Subunternehmer eingeführt werden
3) Es sollte eine Absicherung des Subunternehmers durch seine Einbeziehung als Sicherungsberechtigter in die Bauhandwerkersicherungshypothek erfolgen.
4) Es sollte eine nachhaltige Erweiterung der Auskunftsmöglichkeit bei unbekannt verzogenen Schuldnern erfolgen.
5) Es sollte ein verbesserter Schutz des Subunternehmers durch die Begründung einer Schadensersatzpflicht erfolgen, wenn der Empfänger von Baugeld dieses nicht zugunsten des Subunternehmers verwendet.
Die politischen Organe der FDP werden sich für die Umsetzung der Verbesserungs-vorschläge bemühen.
Volker Weber
Landespressesprecher (0170-5771068)


05.03.2002 Landespressesprecher