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Kreisverband Schmalkalden-Meiningen

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Spenden als Beitrag der Demokratie

Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung. Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Deswegen werden Spenden von Bürgerinnen und Bürger an politische Parteien als ein staatsbürgerlicher Beitrag von unserem Parteiengesetz ausdrücklich durch staatliche Zuschüsse honoriert und sind zudem steuerlich absetzbar.

Überweisungen / Einzugsermächtigung

Überweisungen können Sie an folgendes Konto richten:

Empfänger FDP Landesverband Thüringen
Konto-Nummer 100111660
Bank Erfurter Bank
BLZ 820 642 28
Verwendungszweck Spende + Name, Anschrift, ggf. FDP-Mitgliedsnummer

Alternativ können Sie über den nachfolgenden Link eine Einzugsermächtigung ausfüllen und uns zufaxen oder zusenden:

EINZUGSERMÄCHTIGUNG

Um alles andere kümmern wir uns für Sie!

Spendenbereitschaft

Die Spendenbereitschaft an politische Parteien hat in Deutschland nachgelassen. Die Bürger sind nicht bereit an politische Parteien zu spenden, wenn sie befürchten müssen, dass ihre Spende in rotem Filz oder schwarzen Koffern verschwindet. Die FDP ist dabei Leidtragende der Verfehlungen anderer. Die FDP ist und bleibt die einzige Partei ohne Spendenskandal, und sie ist die einzige Partei, die zudem die Konsequenz aus den Verfehlungen anderer Parteien zieht.

Spendenabwicklung

Die ordnungsgemäße Verbuchung und die Ausstellung der steuerlich relevanten Spendenbescheinigung übernimmt der FDP Landesverband Thüringen. Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Herkunft und ihre Zulässigkeit geprüft. Rechtswidrig erworbene Spenden, z.B. unklarer Herkunft, egal in welcher Höhe, werden abgelehnt und an das Präsidium des Deutschen Bundestages überwiesen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen zu den gesetzlichen und steuerlichen Regelungen zur Verfügung.

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