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Sozialpolitik

Koppe: "Karlsruher Urteil zum bayerischen Landeserziehungsgeld zusätzliches Argument"

"Das Urteil von Karlsruhe ändert nichts an unserer Forderung nach Abschaffung des Thüringer Landeserziehungsgeldes. Im Gegenteil - wenn die Ungleichbehandlung von in Deutschland wohnenden Nicht-EU-Bürgern verfassungswidrig ist, wie jetzt von den Richtern festgestellt wurde, ist das für uns noch ein zusätzlicher Grund, auf eine schnelle Abschaffung zu drängen", so Marian Koppe, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

"Der verfassungsrechtliche Schutz der Familie ist nicht auf Deutsche beschränkt", hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die bayerische Regelung verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Auch für Thüringen ergebe sich daraus Handlungsbedarf, so Koppe weiter. Das Thüringer Sozialministerium hatte gestern bestätigt, dass seit 2010 bis heute 55 Anträge auf Landeserziehungsgeld von Nicht-EU-Bürgern abgelehnt worden seien.

"Das Elterngeld verursacht gravierende Fehlsteuerungen, indem auch Familien ihre Kinder zuhause lassen, bei denen eine Betreuung in einer qualitativ hochwertigen Kindertagesstätte empfehlenswert wäre", so Koppe. Es sei kein pädagogischer Ansatz, sondern ein fiskalischer Anreiz für die Eltern. "Warum dies der Staat bei seinen knappen Ressourcen fördern soll, erschließt sich mir nicht", führt Koppe weiter aus. Die staatliche Leistung sei eine Finanzierung der Kindertagesstätten und wer diese nicht nutzen wolle, tue dies in aller Regel freiwillig.