Stammzellforschung

Anlässlich der Debatte zur Novellierung des Stammzellgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Vorsitzende der FDP-Thüringen und Bundestagsabgeordnete UWE BARTH:

Heute hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Novellierung des Stammzellgesetzes beraten. Hierzu wurden verschiedene Gesetzentwürfe vorgelegt. Diese reichen vom völligen Forschungsverbot mit embryonalen Stammzellen bis hin zur Streichung der Stichtagsregelung, nach der nur Stammzelllinien aus der Zeit vor dem 01.01.2002 verwendet werden dürfen. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Themas haben die Abgeordneten eine herausragende Verantwortung. Hierbei sind sie völlig losgelöst von jedweder Fraktionsdisziplin allein ihrem Gewissen unterworfen. Die einzelnen Anträge werden getragen von Gruppen von Abgeordneten über die Grenzen der Fraktionen hinweg. Mit dieser Debatte erleben wir somit auch eine Sternstunde des deutschen Parlamentarismus.

Nach langer Befassung mit dem Thema habe ich mich dazu entschieden, den Gesetzentwurf zur Streichung der Stichtagsregelung und der Strafbarkeit der Forscher zu unterstützen. Ich spreche mich dafür aus, eine Grundlagenforschung weiter zu ermöglichen, ohne die es keine heute erkennbare Perspektive gibt, schwere Krankheiten wie z. B. MS, Parkinson oder Krebs jemals heilen zu können. Eine "Ethik des Heilens" steht für mich im Vordergrund. Hierzu sehe ich mich als Abgeordneter auch aus Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet, der jedem Bürger das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert. Eine bloße Verlegung des Stichtages halte ich nicht für sinnvoll. Diese käme einer Alibilösung gleich und würde die Stichtagsregelung zu einer "ethischen Wanderdüne" machen. Entweder man ist für die Forschung mit embryonalen Stammzellen oder man lehnt sie ab. Die 2002 eingeführte Stichtagsregelung hat nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Einerseits sind die Stammzelllinien aus der Zeit vor 2002 durch Mutationen und Verunreinigungen nicht mehr verwendbar. Andererseits hat sie international zu keinem größeren Schutz embryonaler Stammzellen geführt. Rund 500 neue Stammzelllinien wurden international seither gewonnen. Die deutsche Regelung hat damit nicht zum gewünschten Ergebnis geführt.

Ziel der embryonalen Stammzellforschung muss es sein, ein Niveau zu erreichen, bei dem es eines Tages nicht mehr notwendig sein wird, an embryonalen Stammzellen zu forschen. Bis dahin brauchen wir diese Forschung und sollten sie, bei Beibehaltung der strengen ethischen Bedingungen ohne einen Stichtag ermöglichen.

14.02.2008 Pressestelle