Zur heutigen klageabweisenden Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart im "OSSI-Streit" erklärt der Sprecher für Aufbau Ost der FDP im Deutschen Bundestag Patrick KURTH:

Die Herkunft einer Person darf nicht der Grund für deren Diskriminierung sein. Der dem Urteil vorliegende Sachverhalt ist ohne Zweifel aberwitzig und beschämend. Über die Fragen der Moral und des gesellschaftlichen Anstandes hatte das Gericht heute allerdings nicht zu entscheiden.

Natürlich begrüße ich, dass das Gericht in den Ostdeutschen keine eigenständische ethnische Gruppe sieht. Die Bundesrepublik ist nicht aufgeteilt in die West- und die Ostdeutschen. Ein andere Entscheidung wäre über 20 Jahre nach der Wende ein Rückschritt bei der Überwindung der letzten Reste der "Mauer in den Köpfen" gewesen. Ohne Frage hat der Streitanlass selbst keinen Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und Vorbehalten in allen Teilen Deutschlands geleistet.

Nicht hinnehmbar aber ist die ausdrückliche Benachteiligung von Menschen wegen ihrer regionalen Herkunft. Das Urteil hat dies offensichtlich für rechtens erklärt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nur eine Benachteiligung von Angehörigen einer bestimmten Ethnie rechtswidrig sein soll, während der ausdrückliche Hinweis auf die regionale Herkunft möglich ist. Im Klartext: Gebürtige Südafrikaner oder Ostasiaten dürfen richtigerweise nicht wegen ihres Geburtsortes abgelehnt werden, bei "Ossis" oder auch Schwaben, Ostwestphalen usw. soll dies möglich sein. Das geht nicht.

Dem Gericht ist kein Vorwurf zu machen, wohl aber den rechtlichen Möglichkeiten. Deshalb muss darüber nachgedacht werden, ob beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geändert werden muss. So wäre zu prüfen, ob die Beschränkung der Herkunftsdiskriminierung auf die Ethnie aufgehoben oder die regionale Herkunft in das Gesetz mit aufgenommen wird. Menschen dürfen in unserem Land nicht wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden, ganz egal, ob Ostdeutscher, Thüringer, Schwabe, Türke oder Afrikaner.

15.04.2010