Verfassungsgerichtshof soll erneut über kommunale Finanzausstattung entscheiden

Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag zieht vor den Verfassungsgerichtshof in Weimar. "Die Liberalen werden noch vor der Sommerpause ein Verfahren gegen den Kommunalen Finanzausgleich anstrengen", kündigte der Fraktionsvorsitzende Uwe Barth heute in Erfurt an. "Mit der Klage werden wir die aus unserer Sicht verfassungswidrigen Regelungen überprüfen lassen und so hoffentlich zu einer Klärung der Rechtslage beitragen." Der FDP geht es neben der Rechtssicherheit vor allem auch darum, die Haushaltskontrolle des Parlamentes transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.

Im Kern gehe es dabei um die Frage, in welcher Art und Weise die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel auf die 951 Städte und Gemeinden in Thüringen verteilt werden. Die in derselben Frage erhobene Verfassungsbeschwerde dreier Thüringer Gemeinden wurde mit Urteil vom 18. März dieses Jahres aus formalen Gründen ohne inhaltliche Prüfung zurückgewiesen. Diese inhaltliche Prüfung wird nun im Wege des angestrebten Normenkontrollverfahrens möglich sein. "Mit dem Verfahren verteidigen wir für die Kommunen auch etwas, was der jetzige Innenminister Professor Peter Huber 2005 noch erstritten hat", so der Fraktionsvorsitzende. Der hatte damals erfolgreich für eine angemessene Finanzausstattung der Thüringer Gemeinden gestritten.

Verfahrensbevollmächtigter der FDP-Fraktion wird Prof. Dr. Matthias Dombert aus Potsdam sein. Es ist beabsichtigt, die Klage noch vor der Sommerpause des Landtages einzureichen, damit ein Urteil möglichst bald Rechtssicherheit schaffen kann.

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11.05.2010 Pressestelle