Thüringer Einzelhändler haben das Nachsehen

"Die Thüringer Einzelhändler und Konsumenten haben das Nachsehen", bedauerte die FDP-Landtagsfraktion heute die Ablehnung ihres Gesetzesentwurfes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. Die ganz große Koalition aus CDU, SPD, Linke und Grüne habe sich leider einer inhaltlichen Diskussion erneut verweigert und damit kein Interesse an der Sicherung der Arbeitsplätze und dem Wunsch der Bürger in Thüringen nach flexibleren Einkaufsmöglichkeiten im Advent in Thüringen gezeigt, kritisierte der Fraktionsvorsitzende Uwe Barth. "Uns ist egal wann die Thüringer ihr Geld ausgeben, aber nicht wo", sagte er mit Blick auf die Erfahrungen der Vergangenheit. Der Thüringer Einzelhandel hatte im letzten Jahr gegenüber der Konkurrenz aus Sachsen-Anhalt und Sachsen das Nachsehen, weil viele Thüringer an den Adventssonntagen die geöffneten Läden in den Nachbarländern nutzten. Die FDP hatte deshalb bereits im Januar einen Gesetzentwurf eingebracht mit dem Ziel, den Händlern ab diesem Jahr eine Wahlmöglichkeit zur Öffnung der Geschäfte an einem zweiten Adventssonntag einzuräumen und damit den Einkaufsstandort Thüringen zu stärken. "Es geht überhaupt nicht um eine Ausweitung der Öffnungszeiten sondern darum, die Verteilung der vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr dem tatsächlichen Bedarf anzupassen", betonte Barth noch einmal. Von 21 angeschriebenen Verbänden und Institutionen hatten sich in der Anhörung lediglich vier ablehnend zu der von der FDP vorgeschlagenen Neuregelung geäußert. Die Regierungsfraktionen lehnten heute dennoch, u.a. mit dem fadenscheinigen Argument, an einem eigenen Gesetzentwurf zu arbeiten, ab. Für die Thüringer bleiben damit mindestens in diesem Jahr die Ladentüren an den Sonntagen im Advent weitgehend geschlossen, bedauert die FDP.

Zur Homepage der Landtagsfraktion

09.09.2010 Pressestelle