FDP-Landtagsfraktion schlägt Gesetzesänderung vor

"Der Kontrollaufbau beim Datenschutz in Thüringen verstößt gegen die Rechtsetzung der Europäischen Union", darauf weist der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dirk Bergner hin. Die FDP-Fraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes eingebracht. "Neben der Herstellung von Rechtssicherheit wollen wir damit auch Bürokratie abbauen", begründet der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion den Vorstoß der Liberalen.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes verstößt die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, indem sie die zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt. Damit werde das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben "in völliger Unabhängigkeit" wahrnehmen, falsch umgesetzt. "Den Anforderungen wird auch das Thüringer Datenschutzgesetz nicht gerecht", so Bergner. Der öffentliche Datenschutz werde vom Thüringer Landesbeauftragten wahrgenommen, der dem Landtag zugeordnet sei. Für den nichtöffentlichen Bereich und die private Wirtschaft ist bislang das Landesverwaltungsamt zuständig, das vom Innenministerium beaufsichtigt wird. Durch die Zusammenlegung der Datenschutzkontrolle beim Landesbeauftragten würde der bisherige Bürokratieaufwand verringert und das Verständnis der Bürger für den Datenschutz erhöht, hofft Bergner. "Wir stärken damit das Datenschutzniveau in Thüringen und tragen zu einer bürgerfreundlicheren Regelung bei."

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30.11.2010 Pressestelle