Rentenreform

Der Deutsche Bundestag verabschiedete mit den Stimmen von SPD und Grünen ein Rentenreformgesetz, das sein Versprechen auf eine langfristige Reform der Altersvorsorge in Deutschland aber nicht einlösen kann.
Nach zwei Jahren Rentengesprächen und mehreren Änderungsanträgen liegt hier ein Gesetz vor, welches aus liberaler Sicht in 3 Punkten grundsätzlich abgelehnt werden muss:
1. Die Beitragssätze sind für Arbeitnehmer und Unternehmer zu hoch, besonders für die jüngere Generation sind die Belastungen nicht akzeptabel.
2. Eine Forderung der F.D.P., alle Beiträge zur Altersvorsorge schrittweise von der Besteuerung zu befreien, ist nicht berücksichtigt worden und
3. können nicht alle Anlageformen für die neue private Altersvorsorge frei gewählt werden, zum Beispiel wird der Erwerb einer Immobilie für die Altersversorgung faktisch ausgeschlossen.

Dieser Gesetzentwurf spricht der Generationengerechtigkeit Hohn, denn ein Beitragssatz von nahezu 28 % im Jahre 2030 ist für Arbeitnehmer und Unternehmer unzumutbar!
Angesichts einer deutlich zu hohen Gesamt-Abgabenbelastung des Durchschnittsverdieners in Deutschland fordert die liberale Partei, das das Belastungsniveau 20 Prozent nicht überschreiten sollte.
Im Interesse der Generationengerechtigkeit muss eine einheitliche demographische Komponente eingeführt werden, die die Höhe der Rentenanpassung mit der Steigerung der Lebenserwartung verknüpft.
Das Herzstück einer grundlegenden Rentenreform ist und bleibt die Stärkung einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge!
Die Anlagekriterien bestimmen den wahren Wert eines künftigen Rentensystems. Aus Sicht der F.D.P. sind hier entscheidend:
1. die Qualität der Anlageprodukte und
die Zweckbindung für die Altersvorsorge
Und was macht unsere rot-grüne Bundesregierung?
Elf Anlagekriterien sind vorgesehen, die alle viel zu kompliziert, zu unpraktikabel und zu intransparent sind. Dem mündigen Bürger und Verbraucher wird die Entscheidungsfreiheit genommen, was nicht zuletzt zu Lasten der Rendite geht.
Gerade in einem Flächenland wie es unser Thüringen ist, ist die Schaffung von Wohneigentum zur Altersvorsorge ( nämlich einem mietfreien Wohnen im Alter) eine seit langem praktizierte Form. Nach dem neuen Gesetz ist eine Förderung von Wohneigentum nur dann möglich, wenn alle 11 Kriterien erfüllt sind. Das heißt im Klartext: Wohneigentum kann nur dann gefördert werden, wenn es zu Beginn der Auszahlungsphase veräußert und der Erlös verrentet wird! Das ist nicht mehr Freiheit, das ist mehr staatliche Gängelung. Hier sehen wir die Gefahr, das es weniger Wohneigentum geben wird mit allen Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft in unserem Bundesland.
Geradezu groteske Züge nimmt das neue Gesetz an, wenn man sich die "Wahlfreiheit" bei der Hinterbliebensicherung ansieht. Eine Entscheidung, wer von den Ehegatten zuerst stirbt, kann und darf man den Versicherten nicht zumuten! Gerade das wird aber von der Bundesregierung im Gesetz gefordert, wenn eine Entscheidung zwischen Hinterbliebensicherung und Ehegattensplitting, die mit erheblichen Vor- und Nachteilen verbunden sein kann, vorgesehen ist.
Schließlich führt das neue Gesetz noch eine "bedarfsorientierte Grundsicherung" ein. Die Lasten werden die Kreise und kreisfreien Städte sein. Diese bedarfsorientierte Grundsicherung bedeutet faktisch: Jemand, der nicht gearbeitet hat, erhält im Alter genau soviel wie derjenige, der langjährig in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
Das ist aus liberaler Sicht eine Privilegierung dieser Personengruppen gegenüber anderen Sozialhilfeempfängern. Eine solche rentengleiche Dauerleistung ist nach unserer Auffassung
mit der Systematik der Sozialhilfe als subsidiäres Sicherungssystem und nachrangige Hilfe für vorübergehende Notlagen nicht vereinbar. Die hiermit auf die Kommunen zukommenden, kaum zu kalkulierbaren Kosten sind ein weiterer Grund, dieses Gesetz ablehnen zu müssen.
Zeigt doch gerade auch der zuletzt angesprochene Aspekt die Kurzatmigkeit und die Uneinsichtigkeit in eine grundsätzliche Reform. Eine "Grundsicherung" bedeutet nämlich, wie in der Schweiz, eine staatliche steuerfinanzierte Grundrente bei geringeren Beiträgen als in Deutschland und eine Verteilung der Beiträge auf alle Bürger. Das muss man dem Bürger ehrlich sagen, ihn an der Entscheidung auch beteiligen und dann können Gesetze mit Nachhaltigkeit verabschiedet werden.
Das Land Thüringen kann sich bei seiner ablehnenden Haltung im Bundesrat der Unterstützung der F.D.P. Thüringens sicher sein.


Lulita Schwenk
Stellv. Kreisvorsitzende
Stellv. Landesvorsitzende F.D.P. - Thüringen
Tel.: 0171/8636270


09.02.2001 Lulita Schwenk