FDP-Innenexperte kritisiert Datenschutzgesetz

Er sei zwar froh, dass der Gesetzesentwurf der Landesregierung nun endlich vorliege und beraten werden könne, so der Innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dirk Bergner in der heutigen Plenardebatte. "Aber einen Spitzenplatz werden wir mit diesem Entwurf nicht gewinnen" Die Landesregierung schaffe es eineinhalb Jahre nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofes immer noch nicht, endlich die EU-Vorgaben beim Datenschutz umzusetzen, kritisierte er. Dieser hatte in einem Urteil am 9. März 2010 die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich für europarechtswidrig erklärt, da eine "völlige Unabhängigkeit" durch die bisherigen Regelungen nicht gewährleistet sei. Ob die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehenen Regelung den von der EU gestellten Anforderungen an die "völlige Unabhängigkeit" genüge, werde sich in den nächsten Wochen herausstellen. "Ich bezweifle das. Bisher haben wir in dieser Hinsicht noch nicht viel von der Landesregierung gesehen", so Bergner. Besonders kritisch sehe er, dass das Letztentscheidungsrecht bei Sach- und Personalforderungen im Haushalt bei der Landtagspräsidentin liegen solle. "Damit ist es möglich, ganz direkt Einfluss auf den Datenschutzbeauftragten zu nehmen", erklärte der FDP-Innenexperte. Deswegen hatte die FDP-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf bereits im Dezember 2010 den Landesbeauftragten für Datenschutz auch die Stellung als oberste Landesbehörde einräumen wollen. "Mit dem FDP-Entwurf wäre die EU-Datenschutzrichtlinie umgesetzt worden", ist Bergner verärgert. Bei den damaligen Anhörungen im Ausschuss habe es nicht eine ablehnende Stimme gegeben, erinnert er. Die Regierung habe den Antrag damals unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt. "Jetzt ist es ist höchste Zeit, dass die Regierung den Datenschutz auf ein sicheres Fundament stellt", so Bergner abschließend.­­

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16.09.2011 Pressestelle