Wegfall der Gebäudeeinmessungspflicht

"Grundsätzlich ist der Wegfall der Pflicht zur Gebäudeeinmessung für die Hauseigentümer zu begrüßen", so der Sprecher für Bau, Landesentwicklung und Verkehr der FDP-Landtagsfraktion Heinz Untermann. Vor einer Änderung des erst vor drei Jahren beschlossenen Thüringer Vermessungs-und Geoinformationsgesetzes müssten aber noch einige offene Fragen geklärt werden. Untermann sieht die wichtigsten Eigenschaften des Liegenschaftskatasters wie die Aktualität, Genauigkeit und Vollständigkeit bei einer geplanten Erfassung durch Befliegung im dreijährigen Rhythmus nicht adäquat abgedeckt.

"Diese drei Kriterien beeinflussen maßgeblich die Qualität und die Nutzbarkeit des Katasters", stellt der FDP-Bauexperte fest. Bei der prognostizierten Ungenauigkeit von ca. 30 cm bei der Erfassung von Gebäuden durch Befliegen bleibe ebenfalls die Rechtsicherheit auf der Strecke. "Eine Liegenschaftskarte mit exakten Elementen ist ein amtliches Dokument gerade bei bauordnungsrechtlichen und nachbarrechtlichen Angelegenheiten. Hier ist äußerste Genauigkeit oberstes Gebot, um Streitigkeiten im Vorfeld auszuschließen", betont Untermann. Ob die geplanten Änderungen bei der Gebäudeeinmessung letztendlich für die Grundstückeigentümer zu Kostenersparnissen führten oder für zusätzlichen Ärger sorgten, sei offen, so der liberale Abgeordnete. Vor einer Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Regierung im Landtag möchte Untermann diese Fragen unter Heranziehung von Expertenmeinungen geklärt wissen.

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14.02.2012 Pressestelle