Liberale kritisieren Verfahren zur Kandidatenkür

Heftige Kritik hat der Fraktionsvorsitzende der FDP im Thüringer Landtag, Uwe Barth, an dem Verfahren zur Kandidatenkür für das Amt des neuen Datenschutzbeauftragten geübt. "Wie befürchtet, haben die Regierungsfraktionen die 48-Stunden-Frist zur Einreichung ihres Wahlvorschlages ausgeschöpft", erklärte er im Anschluss an die Fraktionssitzung seiner Partei. "In dem verbleibendem Zeitraum ist es nicht möglich, sich ein umfassendes Bild über Bewerber zu verschaffen, die ein solch wichtiges Amt ausüben sollen." In Anbetracht der Umstände, verzichte die FDP-Fraktion auf eine Abstimmungsfestlegung für die Wahl am Freitag, erklärte Barth.

Der Kandidat von CDU und SPD, Dr. Lutz Hasse, stellte sich in der Fraktionssitzung der Liberalen vor, doch seien noch viele Fragen offen geblieben. Ähnlich sei das mit der Kandidatin der Grünen, Constanze Kurz, mit der sich der parlamentarische Geschäftsführer und Innenexperte der Fraktion, Dirk Bergner, im Anschluss an die Fraktionssitzung getroffen hatte. Barth verwies darauf, dass die Amtszeit des neuen Datenschutzbeauftragten über die Dauer der Legislaturperiode gehe. Dies würde eine besonders sorgfältige Prüfung der Wahlvorschläge durch das Parlament erforderlich machen.

Der FDP-Fraktionschef bedauerte erneut den Umgang mit dem bisherigen Datenschutzbeauftragten Harald Stauch (CDU), der aus der Zeitung erfahren hatte, dass er von Koalition nicht zur Wiederwahl vorgeschlagen werde. "Die FDP-Fraktion hat Respekt vor seiner geleisteten Arbeit und Amtsführung. Hinter seiner Wiederwahl hätte sich die Fraktion versammeln können", betonte Barth. Durch die Machtspiele der Regierungsfraktionen stehe das Amt für Datenschutz nun quasi führungslos da und der Datenschutz in Thüringen sei beeinträchtig, sagte er mit Blick auf die weiteren personellen Vakanzen in der Behörde.

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22.02.2012 Pressestelle