Wir setzen auf den Thüringer Verfassungsgerichtshof

FDP-Thüringen:Aus Sicht der Thüringer Liberalen ist die Klage von Rot-Rot-Grün gegen das Volksbegehren zur Gebietsreform beschämend. Die Landesregierung klage faktisch gegen die direkte Demokratie

"Den Haushaltsvorbehalt bei Volksbegehren hatte der Gesetzgeber eingeführt, um zu verhindern, dass durch ein Volksbegehren der Haushalt gesprengt werden kann.",betont FDP-Landeschef Thomas Kemmerich. "Beim vorliegenden Volksbegehren wird jedoch allenfalls weniger Geld im Landeshaushalt ausgegeben."Umso dünner wirke die Argumentation der rot-rot-grünen Koalition für eine Verfassungsklage. Landesvize Dirk Bergner konstatiert enttäuscht:"Grüne, Linke und Sozialdemokraten hielten von direkter Demokratie nur so lange etwas, wie sie ihnen selbst in die Karten spielte.

"Letztlich werden die Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof zu entscheiden haben, ob sie dieses politisch durchschaubare Klagebegehren durchgehen lassen.

Das Verhalten der Koalition sei ein "schlimmer Schlag ins Gesicht der Demokratie" und diskreditiere die Koalition vollends. "Wer soll in so eine Regierung noch Vertrauen haben?" fragt der FDP-Innenexperte Bergner und verweist darauf, dass Rot-Rot-Grün im Koalitionsvertrag versprochen hatte, das so genannte Finanztabu bei Volksbegehren zu lockern.

"Viel ist davon nicht übriggeblieben.", sagt auch Kemmerich und kündigt an, dass die Thüringer FDP jetzterst recht das Anliegen des Volksbegehrens unterstütze. "Diese Gebietsreform nützt dem Land nichts, schadet dem ländlichen Raum und kostet das Geld der Steuerzahler, ohne einen nachweisbaren Nutzen zu erzielen.", so Kemmerich. "Vielmehr sei es an der Zeit,die Thüringer Verwaltung zu modernisieren, anstatt rechthaberisch auf einer Reform rumzureiten, die das Volk offensichtlich so nicht haben wolle."

10.01.2017 Pressestelle