Föderalismusreform

Angesichts der Abläufe und Beschlüsse des Bundestages in den letzten Tagen kann sich der Thüringer FDP-Landeschef und Bundestagsabgeordnete Uwe Barth des Eindrucks nicht erwehren, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Fußball-WM und Bundestagsentscheidungen besteht. "Im Windschatten der WM und dem bisher hervorragenden Auftritt der deutschen Mannschaft werden strittige und weit reichende Beschlüsse gefasst. Die schwarz-rote Koalition nutzt die allgemeine Euphorie, um eine Steuererhöhungsorgie zu beschließen, die zu anderer Zeit einen Aufschrei im Lande verursacht hätte", so Barth.
Etwa 500 Änderungsanträge hat die FDP zum Haushaltsentwurf der schwarz-roten Koalition vorgelegt, darunter eine ganze Reihe, die die CDU noch im letzten Jahr wortgleich zum damals letzten rot-grünen Haushalt gestellt hatte. "Mit ihren Anträgen hat die FDP klare Alternativen zu den Steuererhöhungen aufgezeigt. Wir haben Sparmöglichkeiten im Haushalt aufgezeigt, nicht ein einziger von über 500 Anträgen wurde von der Koalition übernommen. Das ist Arroganz der Macht", so Barth weiter.

Auch die heute "durchs Parlament gepeitschte" Föderalismusreform stehe unter dem Diktat des Fifa-Plans. "Eine Kommission unter Müntefering und Stoiber hat die Föderalismusreform letztlich ohne parlamentarisches Verfahren vorbereitet.", erklärte der FDP-Politiker. Das parlamentarische Verfahren nannte Barth jedoch abermals eine "Farce".
Zwar sei für die Anhörung tatsächlich der Parlamentsbetrieb für zwei Wochen quasi angehalten worden. Die Auswertung der Anhörung habe dagegen in einer Woche stattfinden müssen, in der mit dem Bundeshaushalt eben auch noch die Steuererhöhungen zur Beratung standen. "Die Anhörung macht aber nur Sinn, wenn das Ergebnis der Expertenbefragung dann auch in das Gesetz einfließen kann. Das aber war nicht möglich. Die Einbringung von Änderungsanträgen der Opposition zu Bildungsfragen etwa musste erst über eine Sondersitzung des Bildungsausschusses erzwungen werden. Dort wurden sie "schlicht abgebügelt".

Unter den Ablehnungen befanden sich auch Anträge des Thüringer Abgeordneten. So unter anderem ein Antrag, durch den die Hochschulautonomie verfassungsrechtlich festgeschrieben werden sollte. Ein weiterer Antrag hatte die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zwischen den Bundesländern zum Ziel.
"Es darf nicht sein, dass beispielsweise ein Hochschulabschluss in einem anderen europäischen Staat eher anerkannt wird, als in einem anderen Bundesland."
Auch diese Anträge wurden jedoch abgelehnt. "Zwischen politischen Reden und parlamentarischem Handeln besteht bei vielen Kollegen eine tiefe Kluft", so Barth, der die Föderalismusreform heute im Bundestag ablehnte. "Ohne Aussagen zur dringend notwendigen Finanzverfassung oder zur Neugliederung der Länder kann ich der Reform nicht zustimmen", so Barth abschließend.

30.06.2006 Pressestelle